6932 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen
Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der
Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen zur Gründung
einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen
Satelliten (EUMETSAT – Übereinkommen), BGBl. Nr. 304/1994 durch ein am 5.
Juni 1991 angenommenes und am 19. November 2000 objektiv in Kraft getretenes
Änderungsprotokoll überarbeitet wurde, vgl. BGBl. III Nr. 22/2001. Durch diese Änderungen ergibt sich
nunmehr ein Anpassungsbedarf auch für das Protokoll über die Vorrechte und
Immunitäten der EUMETSAT.
Das gegenständliche Protokoll hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und ist der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, so dass eine Erlassung
von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da
durch dieses Protokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der
Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Der Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG
die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 12 16
Paul
Fasching Hans
Ager
Berichterstatter
Vorsitzender