6932 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT – Übereinkommen), BGBl. Nr. 304/1994 durch ein am 5. Juni 1991 angenommenes und am 19. November 2000 objektiv in Kraft getretenes Änderungsprotokoll überarbeitet wurde, vgl. BGBl.  III Nr. 22/2001. Durch diese Änderungen ergibt sich nunmehr ein Anpassungsbedarf auch für das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der EUMETSAT.

Das gegenständliche Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, so dass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch dieses Protokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.             gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2003 12 16

Paul Fasching            Hans Ager

       Berichterstatter            Vorsitzender