6933 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977,
das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
hat folgenden Inhalt:
- Berechnung
der Einkommensgrenze bei Einkommen aus einem land(forst)wirtschaftlichen
Betrieb nach steuerlichen Grundsätzen und dynamische Anpassung durch die
jährlich valorisierte Geringfügigkeitsgrenze.
- Möglichkeit
der Weitergewährung von Altersteilzeitgeld auf Grund alter Altersteilzeitvereinbarungen
bei Weiterbeschäftigung trotz Erfüllung der „Hacklerregelung“.
- Klarstellung
des Ausmaßes der Nachzahlung des Differenzbetrages bei neuen
Altersteilzeitblockvereinbarungen abhängig von der Dauer der
Ersatzkraftbeschäftigung.
- Vorverlegung
des In-Kraft-Tretens der Neuregelung der Leistungsbemessung für von der
Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommene Personen im Pensionsalter auf
1. Juli 2003 zur Vermeidung ungerechtfertigter Nachteile für die
Betroffenen.
- Beibehaltung
der mit der Laufzeit des JASG (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) befristeten
Gleichstellung von LehrgangsteilnehmerInnen mit Lehrlingen.
- Kostengünstige
Vereinfachung der Abrechnung der Mitarbeitervorsorgebeträge im Insolvenzfall
zwischen Krankenkassen und IAG-Fonds.
Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 16
Engelbert
Weilharter Dr.
Renate Kanovsky-Wintermann
Berichterstatter Vorsitzende