6933 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgenden Inhalt:

-                Berechnung der Einkommensgrenze bei Einkommen aus einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb nach steuerlichen Grundsätzen und dynamische Anpassung durch die jährlich valorisierte Geringfügigkeitsgrenze.

-                Möglichkeit der Weitergewährung von Altersteilzeitgeld auf Grund alter Altersteilzeitvereinbarungen bei Weiterbeschäftigung trotz Erfüllung der „Hacklerregelung“.

-                Klarstellung des Ausmaßes der Nachzahlung des Differenzbetrages bei neuen Altersteilzeitblockvereinbarungen abhängig von der Dauer der Ersatzkraftbeschäftigung.

-                Vorverlegung des In-Kraft-Tretens der Neuregelung der Leistungsbemessung für von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommene Personen im Pensionsalter auf 1. Juli 2003 zur Vermeidung ungerechtfertigter Nachteile für die Betroffenen.

-                Beibehaltung der mit der Laufzeit des JASG (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) befristeten Gleichstellung von LehrgangsteilnehmerInnen mit Lehrlingen.

-                Kostengünstige Vereinfachung der Abrechnung der Mitarbeitervorsorgebeträge im Insolvenzfall zwischen Krankenkassen und IAG-Fonds.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 16

              Engelbert Weilharter     Dr. Renate Kanovsky-Wintermann

       Berichterstatter             Vorsitzende