6944 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss
des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert wird (Bedienstetenschutz-Reformgesetz
- BS-RG)
Mit dem Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz
wurde eine weitestgehende Entlastung der Betriebe von bürokratischen Hemmnissen
und vermeidbaren Kosten angestrebt. Durch die Übernahme der entsprechenden
Regelungen des ANS-RG in das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz wird im Sinne
eines Gleichklanges mit den für die Privatwirtschaft geltenden Regelungen auch
der Bund als Dienstgeber die mit einzelnen dieser Maßnahmen verbundenen
administrativen Erleichterungen und Kosteneinsparungen lukrieren können.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
ermöglicht, dass
o
Personalvertreter auch in
Dienststellen mit mehr als 50 Bediensteten zu Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt
werden können;
o
die Einsatzzeiten sonstiger
Fachexperten – wie beispielsweise Chemiker und Toxikologen, insbesondere jedoch
Arbeitspsychologen – erstmals in die Präventionszeit eingerechnet werden können
und deren Beiziehung somit ohne zusätzliche Kosten für den Bund möglich ist;
o
alle Folge-Evaluierungen
(Mutterschutzgesetz, KJBG, Arbeitsstoffevaluierung usw.) innerhalb der
Präventionszeit erfolgen können, und
o
die Bundesverwaltung ua. durch Entfall
aufwändiger Meldepflichten, durch Erleichterungen bei der Unterweisung, beim
Arbeitsschutzausschuss und durch Entfall der zwingenden Aushangpflichten
entlastet wird.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass der
gegenständliche Beschluss zwar
bürokratische Erleichterungen – und damit auch finanzielle Einsparungen – für
den Bund beinhaltet, die hohen Schutzstandards im Bedienstetenschutz jedoch
nicht beeinträchtigt werden.
Der Ausschuss für Verfassung und
Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 16
Ing. Franz
Gruber Herwig Hösele
Berichterstatter
Vorsitzender