6944 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert wird (Bedienstetenschutz-Reformgesetz - BS-RG)

Mit dem Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz wurde eine weitestgehende Entlastung der Betriebe von bürokratischen Hemmnissen und vermeidbaren Kosten angestrebt. Durch die Übernahme der ent­sprechenden Regelungen des ANS-RG in das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz wird im Sinne eines Gleichklanges mit den für die Privatwirtschaft geltenden Regelungen auch der Bund als Dienstgeber die mit einzelnen dieser Maßnahmen verbundenen administrativen Erleichterungen und Kosteneinsparungen lukrieren können.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ermöglicht, dass

o        Personalvertreter auch in Dienststellen mit mehr als 50 Bediensteten zu Sicherheits­vertrauens­personen bestellt werden können;

o        die Einsatzzeiten sonstiger Fachexperten – wie beispielsweise Chemiker und Toxikologen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen – erstmals in die Präventionszeit eingerechnet werden können und deren Beiziehung somit ohne zusätzliche Kosten für den Bund möglich ist;

o        alle Folge-Evaluierungen (Mutterschutzgesetz, KJBG, Arbeitsstoffevaluierung usw.) innerhalb der Präventionszeit erfolgen können, und 

o        die Bundesverwaltung ua. durch Entfall aufwändiger Meldepflichten, durch Erleichterungen bei der Unterweisung, beim Arbeitsschutzausschuss und durch Entfall der zwingenden Aushangpflichten entlastet wird.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass der gegenständliche Beschluss  zwar bürokratische Erleichterungen – und damit auch finanzielle Einsparungen – für den Bund beinhaltet, die hohen Schutzstandards im Bedienstetenschutz jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 16

Ing. Franz Gruber     Herwig Hösele

       Berichterstatter            Vorsitzender