6945 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird

Die Forschung und technologische Entwicklung in Zukunftsbereichen wie Informationstechnologie sowie Luft- und Raumfahrt, übersteigt vielfach die Möglichkeiten einzelner Staaten, so dass internationale Kooperationen, vor allem auf europäischer Ebene, immer mehr an Bedeutung gewinnen. Forschungs- und Entwicklungsprogramme in diesen Bereichen werden daher vermehrt von Internationalen Organisationen getragen. Aufgrund des immer stärker werdenden internationalen Wettbewerbs kommt der Geheim­haltung von bestimmten Informationen, die im Rahmen der Beteiligung an solchen Programmen erlangt werden, besondere Bedeutung zu. Internationale Organisationen schließen daher mit ihren Mitgliedstaaten vermehrt Abkommen über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen. Dies ist in der Regel Voraussetzung, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen des abkommen­schließenden Mitgliedstaates am Programm überhaupt teilnehmen können.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet eine gesetzliche Regelung der Zuständigkeit und der Vorgangsweise bei der Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Unter­nehmen und Forschungseinrichtungen, die an internationalen Kooperationsprogrammen teilnehmen möchten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003  mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 16

Dr. Andreas Schnider  Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender