6945 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss
des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Informationssicherheitsgesetz geändert wird
Die Forschung und technologische
Entwicklung in Zukunftsbereichen wie Informationstechnologie sowie Luft- und
Raumfahrt, übersteigt vielfach die Möglichkeiten einzelner Staaten, so dass
internationale Kooperationen, vor allem auf europäischer Ebene, immer mehr an
Bedeutung gewinnen. Forschungs- und Entwicklungsprogramme in diesen Bereichen
werden daher vermehrt von Internationalen Organisationen getragen. Aufgrund des
immer stärker werdenden internationalen Wettbewerbs kommt der Geheimhaltung
von bestimmten Informationen, die im Rahmen der Beteiligung an solchen
Programmen erlangt werden, besondere Bedeutung zu. Internationale
Organisationen schließen daher mit ihren Mitgliedstaaten vermehrt Abkommen über
den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen. Dies ist
in der Regel Voraussetzung, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen des
abkommenschließenden Mitgliedstaates am Programm überhaupt teilnehmen können.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
beinhaltet eine gesetzliche Regelung der Zuständigkeit und der Vorgangsweise
bei der Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Unternehmen
und Forschungseinrichtungen, die an internationalen Kooperationsprogrammen
teilnehmen möchten.
Der Ausschuss für Verfassung und
Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 16
Dr.
Andreas Schnider Herwig Hösele
Berichterstatter Vorsitzender