6952 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 4.
Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998
geändert wird (5. Ärztegesetz-Novelle)
Im Rahmen der Richtlinie 2001/19/EG, welche
in innerstaatliches Recht umzusetzen ist, wurden unter anderem die Ärzterichtlinie
93/16/EWG sowie die Zahnärzterichtlinien 78/686/EWG und 78/687/EWG, welche die
gegenseitige Anerkennung und die harmonisierte Ausbildung von Ärzten und
Zahnärzten beinhalten, geändert. Durch den Entwurf einer 5. Ärztegesetz-Novelle
müssen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in das Ärztegesetz 1998 implementiert
werden.
Im Zuge der durch den
Implementierungsbedarf hinsichtlich der Richtlinie 2001/19/EG notwendig
gewordenen Ärztegesetz-Novelle erscheint es sinnvoll, aktuell aufgetretene, vor
allem klarstellungsbedürftige, ärzterechtliche Fragestellungen legistisch einer
Lösung zuzuführen. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Regelung der
Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall an Laien durch den
Arzt ein.
Darüber hinaus wären im Nachhang zum
Verwaltungsreformgesetz 2001, BGBl. I Nr. 65/2002, durch das der
Österreichischen Ärztekammer Zuständigkeiten, insbesondere für die Anerkennung
von Ausbildungsstätten, übertragen worden sind, auf Anregung der
Österreichischen Ärztekammer und im Sinne einer konsequenten Verfolgung des
Gedankens der Verwaltungsvereinfachung und -ökonomie, die allerdings weitere
Systemänderungen mit sich bringen, nunmehr auch folgende Kompetenzen unter
Genehmigungsvorbehalt an die Österreichische Ärztekammer zu übertragen:
- die
Erlassung der Ärzteliste-Verordnung,
- im
Hinblick auf die in Aussicht genommene Neuerlassung der
Ärzte-Ausbildungsordnung die Erlassung von Verordnungen über die für die
Ausbildungsfächer in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, für die
Hauptfächer der Sonderfächer und für die Additivfächer erforderlichen
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie über die nähere Ausgestaltung
der Nebenfächer der Sonderfächer, weiters die Erlassung von Vorschriften über
die Einführung von Ausbildungsbüchern als integrative Bestandteile der
Rasterzeugnisse.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 16
Michaela
Gansterer Paul
Fasching
Berichterstatterin Vorsitzender