6953 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 4.
Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend Hygienevorschriften für
nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und
Materialien (Tiermaterialiengesetz - TMG)
Die Europäische Gemeinschaft hat mit der
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte eine umfassende
Neuregelung für den Bereich der Entsorgung und Verwertung von tierischen
Abfällen sowie für die Herstellung und das Inverkehrbringen von nicht für den
menschlichen Verzehr vorgesehenen tierischen Produkten erlassen. Diese
EG-Verordnung ist in Österreich direkt anwendbares Recht und erfordert für die
Durchführung und Anwendung in Österreich legistische Begleitmaßnahmen in Form
eines Bundesgesetzes.
Im Einzelnen ist im vorliegenden Beschluss
des Nationalrates Folgendes geregelt: Erlassung eines neuen
Tiermaterialiengesetzes, mit dem die Vollzugsanweisung betreffend
Tierkörperverwertung, StGBl. Nr. 241/1919, zuletzt geändert mit Bundesgesetz
BGBl. Nr. 95/2002 (Vollzugsanweisung-TKV) aufgehoben und ersetzt wird und die
zur Durchführung der EG-Verordnung erforderlichen ergänzenden Bestimmungen
hinsichtlich Betriebszulassungen, behördlicher Kontrollen, Regelungen über die
Ablieferung und Strafbestimmungen festgelegt werden. Darüber hinaus enthält der
gegenständliche Beschluss die Ermächtigung zum Erlass von allenfalls
erforderlichen weiteren Detailregelungen auf dem Verordnungswege.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 16
Mag.
Bernhard Baier Paul
Fasching
Berichterstatter Vorsitzender