6953 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz - TMG)

 

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte eine umfassende Neuregelung für den Bereich der Entsorgung und Verwertung von tierischen Abfällen sowie für die Herstellung und das Inverkehrbringen von nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehenen tierischen Produkten erlassen. Diese EG-Verordnung ist in Österreich direkt anwendbares Recht und erfordert für die Durchführung und Anwendung in Österreich legistische Begleitmaßnahmen in Form eines Bundesgesetzes.

Im Einzelnen ist im vorliegenden Beschluss des Nationalrates Folgendes geregelt: Erlassung eines neuen Tiermaterialiengesetzes, mit dem die Vollzugsanweisung betreffend Tierkörperverwertung, StGBl. Nr. 241/1919, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 95/2002 (Vollzugsanweisung-TKV) aufgehoben und ersetzt wird und die zur Durchführung der EG-Verordnung erforderlichen ergänzenden Bestimmungen hinsichtlich Betriebszulassungen, behördlicher Kontrollen, Regelungen über die Ablieferung und Strafbestimmungen festgelegt werden. Darüber hinaus enthält der gegenständliche Beschluss die Ermächtigung zum Erlass von allenfalls erforderlichen weiteren Detailregelungen auf dem Verordnungswege.

 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 16

Mag. Bernhard Baier             Paul Fasching

       Berichterstatter           Vorsitzender