6954 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 4.
Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiergesundheitsgesetz
(TGG) geändert wird
Im Tiergesundheitsgesetz fehlt derzeit eine
Bestimmung zur Festlegung von Untersuchungstarifen bei Tiergesundheitsprogrammen.
Die derzeit vorgesehene
Entschädigungsregelung führt bei größer angelegten Untersuchungsprogrammen zu
einem übermäßigen Verwaltungsaufwand, sodass die Durchführung solcher Programme
daran zu scheitern droht.
Daher wird das Tiergesundheitsgesetz um
eine Ermächtigung der Bundesministerin zur Festlegung von Untersuchungstarifen
und Pauschalentschädigungen ergänzt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 16
Mag.
Bernhard Baier Paul
Fasching
Berichterstatter Vorsitzender