6954 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiergesundheitsgesetz (TGG) geändert wird

 

Im Tiergesundheitsgesetz fehlt derzeit eine Bestimmung zur Festlegung von Untersuchungstarifen bei Tiergesundheitsprogrammen.

Die derzeit vorgesehene Entschädigungsregelung führt bei größer angelegten Untersuchungsprogrammen zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand, sodass die Durchführung solcher Programme daran zu scheitern droht.

Daher wird das Tiergesundheitsgesetz um eine Ermächtigung der Bundesministerin zur Festlegung von Untersuchungstarifen und Pauschalentschädigungen ergänzt.

 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 16

Mag. Bernhard Baier             Paul Fasching

       Berichterstatter           Vorsitzender