6956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird (DokuG-Novelle 2003)

 

In Art. 23 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, BGBl. I Nr. 60/2002, ist die Aktualisierung und Weiterentwicklung der bundesweit einheitlich geregelten Krankenanstalten-Kostenrechnung vorgesehen und wird festgelegt, dass ein geändertes Informations- und Berichtssystem nach Beschlussfassung durch die Strukturkommission in den Krankenanstalten mit Wirksamkeit 1. Jänner 2004 verpflichtend umzusetzen ist.

Zur Vereinheitlichung des Berichtswesens, zur rascheren Verfügbarmachung von geprüften Ergebnissen und zur Vermeidung aufwändiger Korrekturprozesse auf allen Ebenen sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates Folgendes vor:

a)                Abstimmung der Berichtszeitpunkte der diversen Jahresmeldungen (Diagnosen- und Leistungsbericht, Krankenanstalten-Statistik, Krankenanstalten-Kostenrechnung), wobei nunmehr folgende Termine vorgesehen werden:

31. März ..... Vorlage des Jahresberichtes der nicht über Landesfonds finanzierten Krankenanstalten an den Bundesminister für Gesundheit und Frauen,

30. April ..... Vorlage des Jahresberichtes der über Landesfonds finanzierten Krankenanstalten an den Landeshauptmann und

31. Mai ....... Vorlage der Jahresberichte der über Landesfonds finanzierten Krankenanstalten durch den Landeshauptmann an den Bundesminister für Gesundheit und Frauen,

b)                Festlegung eines gemeinsamen Berichtsweges über den Landeshauptmann und

c)                Verpflichtende Prüfung der Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität.

 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 16

Mag. Bernhard Baier             Paul Fasching

       Berichterstatter           Vorsitzender