6965 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Konsumentenschutzgesetz
Bestimmungen über den Heimvertrag eingeführt werden (Heimvertragsgesetz -
HVerG)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die privatrechtlichen Verhältnisse zwischen Heimträgern und
Heimbewohnern gesetzlich nicht gesondert geregelt sind. Das führt zu
Vertragsgestaltungen, die es an der wünschenswerten Transparenz fehlen lassen.
Auch trägt das geltende Recht den Schutzbedürfnissen der Bewohner von Alten-
und Pflegeheimen nicht ausreichend Rechnung.
Der gegenständliche Beschluss beinhaltet
daher die Verpflichtung der Träger von Alten- und Pflegeheimen, Interessenten
an Heimplätzen auf deren Verlangen vorweg die wesentlichen Informationen über
ihr Leistungsspektrum zu geben. Darüber hinaus werden für den zivilrechtlichen
Heimvertrag zwingende Inhalte vorgeschrieben. Klargestellt wird zudem, dass
Mängel bei der Erbringung einer Leistung durch den Heimträger zur Minderung des
Entgelts führen können. Dem wirtschaftlichen Schutz der Bewohner sollen gewisse
Vorgaben für Kautionen dienen. Ergänzt werden diese Regelungen durch
Kündigungsbeschränkungen.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 10. Februar 2004
Anna Schlaffer Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin Vorsitzende