6966 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen
Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG)
Der gegenständliche Beschluss des
Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Pflege und Betreuung alter,
behinderter und chronisch kranker Menschen eine Aufgabe ist, der aufgrund der
demografischen Entwicklung ständig zunehmende Bedeutung zukommt.
Österreichweit gibt es zur Zeit allein etwa 800 Alten- und Pflegeheime, in
denen ca. 70 000 Menschen versorgt und betreut werden. Der körperliche und
geistige Zustand mancher der in diesen und anderen Einrichtungen betreuten
Menschen erfordert bisweilen freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Bei der Entscheidung
über solche Maßnahmen und bei ihrer Durchführung agieren die Träger, Einrichtungsleiter
und Pflegepersonen auf Grund der geltenden Rechtslage aber in einer rechtlichen
„Grauzone“. Das Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht
daher im Kapitel Justiz u.a. vor, für diesen Bereich klare und eindeutige
rechtliche Vorgaben zu schaffen.
Mit dem vorliegenden Beschluss des
Nationalrates werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer
Beschränkung der persönlichen Freiheit von Menschen in Alten- und
Pflegeheimen und in vergleichbaren Einrichtungen geregelt. Hiefür wird eine den
verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende, effiziente und tatsächlich zugängliche
gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Den betroffenen Menschen sollen kraft Gesetzes
fachkundige Vertreter zur Seite gestellt werden, die ihre Interessen im gerichtlichen
Verfahren und dem Träger der Einrichtung gegenüber wahrnehmen.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Anna
Schlaffer Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin
Vorsitzende