6969 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend
die Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende
Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an
Kindesstatt
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen
über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung
von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt nur zwischen
Österreich, Großbritannien und der Schweiz in Kraft getreten ist. Es hat einen
überaus eingeschränkten Anwendungsbereich und hat in der Praxis kaum irgend eine Bedeutung erlangt.
Mittlerweile wurde es inhaltlich vom Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption abgelöst, das für
Österreich seit 1. September 1999 in Kraft steht.
Das
gegenständliche Übereinkommen soll nunmehr als Akt der Rechtsbereinigung
gekündigt werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist
gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden
bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Johanna
Auer Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin Vorsitzende