6969 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend die Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Annahme an Kindesstatt nur zwischen Österreich, Großbritannien und der Schweiz in Kraft getreten ist. Es hat einen überaus eingeschränkten Anwendungsbereich und  hat in der Praxis kaum irgend eine Bedeutung erlangt. Mittlerweile wurde es inhaltlich vom Haager Übereinkommen  über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption abgelöst, das für Österreich seit 1. September 1999 in Kraft steht.

Das gegenständliche Übereinkommen soll nunmehr als Akt der Rechtsbereinigung gekündigt werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Johanna Auer Dr. Elisabeth Hlavac

    Berichterstatterin             Vorsitzende