6972 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen), und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird das Europol-Übereinkommen im wesentlichen um zwei Bestimmungen ergänzt. In Artikel 3a werden Bestimmungen zur Teilnahme von Europol-Bediensteten an gemeinsamen Ermittlungsgruppen geschaffen und in Art 3b wird das Ersuchen von Europol um Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen geregelt. Im Zusammenhang mit der Einführung des Artikels 3a wird auch das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol dahingehend entsprechend angepasst.

Das vorliegende Protokoll (ABl. Nr. C 312 vom 16.12.2002 S. 1) ist ein gesetzesergänzender Staatsvertrag, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Mag. Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel

       Berichterstatter            Vorsitzender