6972 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004
betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung
eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen), und des Protokolls über
die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die
stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol
Mit dem gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates wird das Europol-Übereinkommen im wesentlichen um zwei
Bestimmungen ergänzt. In Artikel 3a werden Bestimmungen zur Teilnahme
von Europol-Bediensteten an gemeinsamen Ermittlungsgruppen geschaffen und
in Art 3b wird das Ersuchen von Europol um Einleitung strafrechtlicher
Ermittlungen geregelt. Im Zusammenhang mit der Einführung des Artikels 3a wird
auch das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die
Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten
von Europol dahingehend entsprechend angepasst.
Das vorliegende Protokoll (ABl. Nr. C
312 vom 16.12.2002 S. 1) ist ein gesetzesergänzender Staatsvertrag,
enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zustimmung des
Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich,
da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder
betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat anlässlich der
Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die
Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer,
französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer,
portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch Auflage im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Mag.
Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender