6976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch den am 26. Oktober 2001 in Prag unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze die verfassungsrechtlich festgelegte Grenze der Republik Österreich gegen die Tschechische Republik geändert wird.

Die überwiegende Anzahl der Grenzänderungsfälle bezieht sich auf künstliche oder natürliche Veränderungen von Fluss- bzw. Bachläufen, in denen nach dem Grenzurkundenwerk 1923 die Staatsgrenze verläuft. Im Hinblick auf die vorerwähnte Unbeweglichkeit des Staatsgrenzverlaufes in Wasserläufen ist daher die Staatsgrenze diesen Veränderungen nicht gefolgt und verläuft daher teilweise außerhalb der Bachbette bzw. schneidet diese mehrfach, sodass die klare Erkennbarkeit des Grenzverlaufes ohne Durchführung von Grenzänderungen nicht gegeben ist.

Zur Durchführung der vereinbarten Gebietsänderungen sind gemäß Art. 3 Abs. 2 B-VG übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und der betroffenen Länder erforderlich.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Mag. Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel

       Berichterstatter            Vorsitzender