6977 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom
28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des
Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik
Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte
Strem)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass durch Regulierungsmaßnahmen der Verlauf der
Pinka und der Strem sowie eines Entwässerungsgrabens verändert wurde. Die
Staatsgrenze, die nach dem Grenzurkundenwerk in der Mitte der Pinka und der
Strem verlief, ist nach dem Grenzvertrag vom 31. Oktober 1964 in der Fassung
des Vertrages vom 29. April 1987 den durch die Regulierung bewirkten
Veränderungen aber nicht gefolgt.
Am 8. April 2002 wurde ein Vertrag zwischen
der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur
Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im
Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages
über Änderungen und Ergänzungen vom 29. April 1987 in Budapest unterzeichnet.
Dieser Vertrag beinhaltet notwendig gewordenen Änderungen des Verlaufes der
Staatsgrenze in den Unterabschnitten C II (regulierte Pinka) und C IV
(regulierte Pinka und regulierte Strem).
Der gegenständliche Beschluss beinhaltet
daher die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem der Verlauf der
Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den
angeführten Bereichen abgeändert und ein den geänderten Erfordernissen
entsprechendes Grenzurkundenwerk geschaffen wird.
Weiter sind nach Art. 3 Abs. 2 B-VG für die
vereinbarten Gebietsänderungen übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes
und des betroffenen Landes Burgenland erforderlich.
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Mag.
Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel
Berichterstatter
Vorsitzender