6977 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem)

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch Regulierungsmaßnahmen der Verlauf der Pinka und der Strem sowie eines Entwässerungsgrabens verändert wurde. Die Staatsgrenze, die nach dem Grenzurkundenwerk in der Mitte der Pinka und der Strem verlief, ist nach dem Grenzvertrag vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages vom 29. April 1987 den durch die Regulierung bewirkten Veränderungen aber nicht gefolgt.

Am 8. April 2002 wurde ein Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Sichtbarerhaltung der gemeinsamen Staatsgrenze und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen vom 31. Oktober 1964 in der Fassung des Vertrages über Änderungen und Ergänzungen vom 29. April 1987 in Budapest unterzeichnet. Dieser Vertrag beinhaltet notwendig gewordenen Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze in den Unterabschnitten C II (regulierte Pinka) und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem).

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet daher die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den angeführten Bereichen abgeändert und ein den geänderten Erfordernissen entsprechendes Grenzurkundenwerk geschaffen wird.

Weiter sind nach Art. 3 Abs. 2 B-VG für die vereinbarten Gebietsänderungen übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und des betroffenen Landes Burgenland erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Mag. Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel

       Berichterstatter            Vorsitzender