6980 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004
betreffend einen Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
vertreten durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), Taubenstrasse 16, CH-3003
Bern, und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für
Inneres, Sektion III, Herrengasse 7, A-1010 Wien, betreffend die Gründung und
den Betrieb des "International Center for Migration Policy Development
(ICMPD)" in Wien
Der vorliegende Vertrag über die Gründung
und den Betrieb des “International Center for Migration Policy Development
(ICMPD)“ in Wien ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine
verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Der Vertrag gehört zu einem Paket von vier
Verträgen – Gründungsvertrag des
International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien
und drei Änderungen - deren Genehmigung bzw. Unterzeichnung und
In-Kraft-Setzung aus Gründen der Kundmachung in separaten
Regierungsvorlagen behandelt
werden. Österreich hat dem ICMPD einen jährlichen Beitrag zu leisten, der im
Jahr 2002 72.700 Euro betrug.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine
Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen,
geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Mag.
Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel
Berichterstatter
Vorsitzender