6980 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern, und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Sektion III, Herrengasse 7, A-1010 Wien, betreffend die Gründung und den Betrieb des "International Center for Migration Policy Development (ICMPD)" in Wien

Der vorliegende Vertrag über die Gründung und den Betrieb des “International Center for Migration Policy Development (ICMPD)“ in Wien ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Der Vertrag gehört zu einem Paket von vier Verträgen – Gründungsvertrag des  International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien und drei Änderungen - deren Genehmigung bzw. Unterzeichnung und In-Kraft-Setzung aus Gründen der Kundmachung in separaten Regierungsvorlagen  behandelt werden. Österreich hat dem ICMPD einen jährlichen Beitrag zu leisten, der im Jahr 2002  72.700 Euro betrug.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Mag. Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel

       Berichterstatter            Vorsitzender