6981 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom
28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag über die Dritte Änderung des Vertrags
über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy
Development (ICMPD)
Der gegenständliche Vertrag, der die
Schaffung einer dauerhaften Rechtsgrundlage für das ICMPD beinhaltet, ist
gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden
bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine
Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Mag.
Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender