6982 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien unter­zeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development in Wien

Der vorliegende Vertrag über die Änderung und Verlängerung des am 1. Juni 1993 in Wien unterzeichneten Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Der Vertrag gehört zu einem Paket von vier Verträgen – Gründungsvertrag des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien und drei Änderungen - deren Genehmigung bzw. Unterzeichnung und In-Kraft-Setzung aus Gründen der Kundmachung in separaten Regierungsvorlagen  behandelt werden.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Mag. Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel

       Berichterstatter           Vorsitzender