6987 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend ein
Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004)
Um ein
einheitliches Studienrecht für die an der Universität für Weiterbildung Krems –
diese Bezeichnung soll an die Stelle der bisherigen treten - wie auch an den im
Universitätsgesetz 2002 eingerichteten Universitäten durchgeführten Universitätslehrgänge
sicherzustellen, sollen die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002
grundsätzlich auch auf die Universität für Weiterbildung Krems Anwendung finden.
Sonderbestimmungen sind im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erhaltung der
Universität durch Bund und Land Niederösterreich bzw. das auf
Universitätslehrgänge für Weiterbildung eingeschränkte Studienangebot
erforderlich. Um das neue Recht, Berufungen von Professorinnen und Professoren
durchzuführen, zweckmäßig umsetzen zu können, soll für die
Implementierungsphase der neuen Bestimmungen eine Berufungskommission unter
Einbindung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geschaffen werden.
Habilitationen sollen an der Universität für Weiterbildung Krems auch weiterhin
nicht möglich sein.
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 03 09
Herta
Wimmler Josef
Saller
Berichterstatterin Vorsitzender