6987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004)

Um ein einheitliches Studienrecht für die an der Universität für Weiterbildung Krems – diese Bezeichnung soll an die Stelle der bisherigen treten - wie auch an den im Universitätsgesetz 2002 eingerichteten Universitäten durchgeführten Universitätslehrgänge sicherzustellen, sollen die Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 grundsätzlich auch auf die Universität für Weiterbildung Krems Anwendung finden. Sonderbestimmungen sind im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erhaltung der Universität durch Bund und Land Niederösterreich bzw. das auf Universitätslehrgänge für Weiterbildung eingeschränkte Studienangebot erforderlich. Um das neue Recht, Berufungen von Professorinnen und Professoren durchzuführen, zweckmäßig umsetzen zu können, soll für die Implementierungsphase der neuen Bestimmungen eine Berufungskommission unter Einbindung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geschaffen werden. Habilitationen sollen an der Universität für Weiterbildung Krems auch weiterhin nicht möglich sein.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 03 09

Herta Wimmler          Josef Saller

    Berichterstatterin           Vorsitzender