6988 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom
25. Februar 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem
Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für
Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage
Sowohl die
Ausweitung des Leistungsangebotes der Donau-Universität Krems und die
Errichtung eines Neubaues durch das Land Niederösterreich als auch die im neuen
DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform des Bundes durch
Leistungsvereinbarungen erfordern eine Neuregelung der Erhalterverpflichtungen
gemäß Art. V der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Land
Niederösterreich, BGBl. Nr. 501/1994.
Die Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet einerseits die Ausweitung der
Landesverpflichtung und schafft andererseits neue Verpflichtungen des Landes
Niederösterreich in Form der Übernahme der Kosten für Anschaffungen und Nachschaffungen
der Ausstattung eines zum Ausbau der Universität für Weiterbildung Krems
vorgesehenen Neubaues. Die Erhaltungsverpflichtungen des Bundes werden an die
im DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform durch Leistungsvereinbarungen
angepasst.
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 03 09
Herta
Wimmler Josef
Saller
Berichterstatterin Vorsitzender