6988 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage

Sowohl die Ausweitung des Leistungsangebotes der Donau-Universität Krems und die Errichtung eines Neubaues durch das Land Niederösterreich als auch die im neuen DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform des Bundes durch Leistungsvereinbarungen erfordern eine Neuregelung der Erhalterverpflichtungen gemäß Art. V der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Land Niederösterreich, BGBl. Nr. 501/1994.

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet einerseits die Ausweitung der Landesverpflichtung und schafft andererseits neue Verpflichtungen des Landes Niederösterreich in Form der Übernahme der Kosten für Anschaffungen und Nachschaffungen der Ausstattung eines zum Ausbau der Universität für Weiterbildung Krems vorgesehenen Neubaues. Die Erhaltungsverpflichtungen des Bundes werden an die im DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform durch Leistungsvereinbarungen angepasst.

 

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 03 09

Herta Wimmler          Josef Saller

    Berichterstatterin           Vorsitzender