7003 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschussgesetz und das Karenzgeldgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sind Bestimmungen des Karenzgeldgesetzes, des Karenzurlaubsgeldgesetzes bzw. des Kinderbetreuungsgeldgesetzes enthalten, die allein stehenden Elternteilen bzw. in Gemeinschaft lebenden Elternteilen einen Anspruch auf Zuschuss zum Karenzgeld bzw. zum Kinderbetreuungsgeld gewähren, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Dieser Zuschuss soll die Kinderbetreuung für die Bezieher kleiner Einkommen unterstützen. Überschreitet das Einkommen in weiterer Folge bestimmte Grenzbeträge, ist der Zuschuss in Form bestimmter Prozentsätze dieses Einkommens zurückzuzahlen. Damit wird erreicht, dass einerseits die Bezieher kleiner Einkommen durch eine Art „Darlehen“ gefördert werden und andererseits bei einem in der Folge höheren Einkommen dieses „Darlehen“ rückzuzahlen ist. Im Vordergrund dieser Regelungen steht somit die soziale Treffsicherheit. Die Rückzahlungsverpflichtung wurde im Jahre 1996 eingeführt. Sie hatte damals unter anderem auch die Zielsetzung, sozialen Missbrauch hintan zu halten.

Die Rückzahlungsverpflichtung soll nunmehr gesetzlich erst ab der Einführung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gelten, da erst mit diesem Gesetz eine Informationspflicht des den Zuschuss in Anspruch Nehmenden an den Rückzahlungsverpflichteten normiert wurde.

Der bisherige Zuschlag von bis zu 15% auf Rückzahlungen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld soll entfallen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Anna Schlaffer               Roswitha Bachner

    Berichterstatterin             Vorsitzende