7003 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom
24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Karenzurlaubszuschussgesetz und das Karenzgeldgesetz, das
Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Im gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates sind Bestimmungen des Karenzgeldgesetzes, des Karenzurlaubsgeldgesetzes
bzw. des Kinderbetreuungsgeldgesetzes enthalten, die allein stehenden Elternteilen
bzw. in Gemeinschaft lebenden Elternteilen einen Anspruch auf Zuschuss zum
Karenzgeld bzw. zum Kinderbetreuungsgeld gewähren, wenn bestimmte
Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Dieser Zuschuss soll die Kinderbetreuung
für die Bezieher kleiner Einkommen unterstützen. Überschreitet das Einkommen in
weiterer Folge bestimmte Grenzbeträge, ist der Zuschuss in Form bestimmter Prozentsätze
dieses Einkommens zurückzuzahlen. Damit wird erreicht, dass einerseits die
Bezieher kleiner Einkommen durch eine Art „Darlehen“ gefördert werden und
andererseits bei einem in der Folge höheren Einkommen dieses „Darlehen“
rückzuzahlen ist. Im Vordergrund dieser Regelungen steht somit die soziale
Treffsicherheit. Die Rückzahlungsverpflichtung wurde im Jahre 1996 eingeführt.
Sie hatte damals unter anderem auch die Zielsetzung, sozialen Missbrauch hintan
zu halten.
Die Rückzahlungsverpflichtung soll nunmehr
gesetzlich erst ab der Einführung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gelten, da
erst mit diesem Gesetz eine Informationspflicht des den Zuschuss in Anspruch
Nehmenden an den Rückzahlungsverpflichteten normiert wurde.
Der bisherige Zuschlag von bis zu 15% auf
Rückzahlungen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld soll entfallen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14.
April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Anna
Schlaffer Roswitha
Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende