7004 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Emissions-zertifikategesetz - EZG)

Das von den Vereinten Nationen eingesetzte Intergovernmental Panel on Climate Change hat in seinem Dritten Sachstandsbericht im Jahr 2001 die Aussage getroffen, dass es verstärkte Beweise für den durch den Menschen verursachten Treibhauseffekt gibt. Die internationale Staatengemeinschaft hat auf das Problem Klimawandel durch Annahme der Klimarahmenkonvention 1992 und des Kyoto-Protokolls 1997 reagiert. Das Kyoto-Protokoll sieht für die EU und alle Mitgliedstaaten ein Reduktionsziel für die Treibhausgasemissionen von 8% im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 vor.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält Bestimmungen über die Genehmigung für Treib­haus­­gasemissionen aus Anlagen, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sowie Regelungen für die Überwachung und Meldung von Treibhausgasemissionen und die Überprüfung durch unabhängige Prüfeinrichtungen.

Weiters ist vorgesehen, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Pläne für die Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten an die Betreiber der betroffenen Anlagen auf Grund von exakt definierten Kriterien erstellt.

Die Zertifikate sind in der ganzen EU frei handelbar. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Register für die Verbuchung der Zertifikate zu führen, in dem jede Transaktion aufscheint.

Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, für die erfassten Treibhausgasemissionen der Anlage (ab 2005 Kohlendioxid) in jedem Jahr Zertifikate an die Behörde zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung sind Pönalen vorgesehen.

Ziel des Gesetzes ist es, durch die Schaffung eines Systems für den Handel mit Treibhaus­gasemissionszertifikaten einen Beitrag zur Erreichung des österreichischen Reduktionsziels von 13 % der Emissionen von Treibhausgasen zu leisten und die Emissionshandelsrichtlinie der EU umzusetzen. Durch das gemeinschaftliche System sollen ökonomische Effizienzgewinne bei der Erreichung von CO2-Reduktionszielen lukriert werden.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Ing. Hermann Haller              Dr. Vincenz Liechtenstein

       Berichterstatter           Vorsitzender