7004 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten (Emissions-zertifikategesetz - EZG)
Das von den Vereinten Nationen eingesetzte
Intergovernmental Panel on Climate Change hat in seinem Dritten
Sachstandsbericht im Jahr 2001 die Aussage getroffen, dass es verstärkte
Beweise für den durch den Menschen verursachten Treibhauseffekt gibt. Die
internationale Staatengemeinschaft hat auf das Problem Klimawandel durch
Annahme der Klimarahmenkonvention 1992 und des Kyoto-Protokolls 1997 reagiert.
Das Kyoto-Protokoll sieht für die EU und alle Mitgliedstaaten ein
Reduktionsziel für die Treibhausgasemissionen von 8% im Zeitraum 2008 bis 2012
gegenüber 1990 vor.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
enthält Bestimmungen über die Genehmigung für Treibhausgasemissionen aus
Anlagen, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sowie Regelungen für die
Überwachung und Meldung von Treibhausgasemissionen und die Überprüfung durch
unabhängige Prüfeinrichtungen.
Weiters ist vorgesehen, dass der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Pläne
für die Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten an die Betreiber der
betroffenen Anlagen auf Grund von exakt definierten Kriterien erstellt.
Die Zertifikate sind in der ganzen EU frei
handelbar. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft hat ein Register für die Verbuchung der Zertifikate zu führen,
in dem jede Transaktion aufscheint.
Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, für
die erfassten Treibhausgasemissionen der Anlage (ab 2005 Kohlendioxid) in jedem
Jahr Zertifikate an die Behörde zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diese
Verpflichtung sind Pönalen vorgesehen.
Ziel des Gesetzes ist es, durch die
Schaffung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
einen Beitrag zur Erreichung des österreichischen Reduktionsziels von 13 %
der Emissionen von Treibhausgasen zu leisten und die Emissionshandelsrichtlinie
der EU umzusetzen. Durch das gemeinschaftliche System sollen ökonomische Effizienzgewinne
bei der Erreichung von CO2-Reduktionszielen lukriert werden.
Der Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage
am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Ing.
Hermann Haller Dr.
Vincenz Liechtenstein
Berichterstatter Vorsitzender