7006 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeits­prüfung  (III-247-BR/2003 d.B.)

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat gemäß § 44 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) dem Nationalrat alle drei Jahre über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes und nach anderen Bundesgesetzen durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen zu berichten. Der erste Bericht wurde 1998 vorgelegt. Ziel dieses Berichtes ist es im Wesentlichen, einen Überblick über die bisherige Erfahrung mit dem Vollzug des UVP-G 2000 zu geben.

Die UVP hat sich zu einem effizienten und anerkannten Instrument der Umweltvorsorge entwickelt. Die verschiedentlich in den ersten Jahren geäußerten Vorbehalte konnten mittlerweile weitgehend ausgeräumt werden.

Die Zahl der Verfahren nach dem UVP-G 2000 hat sich in den letzten zwei Jahren vor der Berichtserstellung deutlich erhöht, während die Dauer der Genehmigungsverfahren halbiert werden konnte. Hinsichtlich der Qualität der Verfahrensunterlagen ist ein klarer Lerneffekt zu erkennen.

Das System des konzentrierten Genehmigungsverfahrens zur Durchführung einer integrativen Bewertung der Umweltauswirkungen bei einer Behörde hat sich bewährt und wurde zum Vorbild für andere Bereiche der Anlagengenehmigungsverfahren.

Die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit trug zu einer vertieften inhaltlichen Diskussion bei, was sich positiv auf die Qualität der Vorhaben und ihre Akzeptanz ausgewirkt hat.

Die Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene gehen in Richtung

§         stärkere Einbindung der Öffentlichkeit,

§         Ausweitung des Anwendungsbereiches des UVP-Regimes auf Länder außerhalb der EU sowie

§         Abstimmung mit anderen Instrumenten des vorsorgenden Umweltschutzes wie etwa der Strategischen Umweltprüfung.

 

 

Der Bericht ist gegliedert in:

o        Einleitung

o        Verfahren nach dem UVP-G 2000

o        Auswertung der Erfahrungen

o        Zur Tätigkeit des Umweltsenates

o        Aufgaben des BMLFUW

o        Zur Tätigkeit des Umweltrates

o        UVP im europäischen und internationalen Zusammenhang

o        Zusammenfassung und

o        Anhänge

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit, beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 14. April 2004 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeits­prüfung  (III-247-BR/2003 d.B.)zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Wien, 2004 04 14

 

 

 

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg  Dr. Vincenz Liechtenstein

Berichterstatter Vorsitzender