7007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)

Im Zuge der Vorbereitung der EU-Erweiterung haben sich die 15 derzeitigen und die neuen Mitgliedsstaaten in den Verhandlungskapiteln „Freier Personenverkehr“ und „Freier Dienstleistungsverkehr“ auf ein Übergangsarrangement geeinigt, demzufolge jeder derzeitige Mitgliedsstaat grundsätzlich die Möglichkeit haben soll, seine nationalen Regeln für die Zulassung drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte zum Arbeitsmarkt und zur grenzüberschreitenden Dienstleistung während einer Übergangsfrist von maximal sieben Jahren für die neuen EU-Bürger beizubehalten. Gleichzeitig ist jedoch – um den Willen zur schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarktes zu unterstreichen – während der Weiteranwendung des nationalen Rechts danach zu trachten, den Arbeitskräften aus den Beitrittsländern einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Das Übergangsarrangement ist auch Bestandteil des am 16. April 2003 von den zehn neuen Mitgliedstaaten in Athen unterzeichneten Beitrittsvertrages, der am 1. Mai 2004 in Kraft treten soll. Für die Republik Malta und die Republik Zypern gilt ab dem Beitritt die EU-Freizügigkeit und EU-Dienstleistungsfreiheit.

Dementsprechend wird nun im vorliegenden Beschluss des Nationalrates von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, während der Übergangsfrist für den Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) weiterhin die nationalen und die sich aus bilateralen Abkommen ergebenden Regeln anzuwenden. Dasselbe gilt für die vorübergehende Beschäftigung von Arbeitskräften, die von Unternehmen mit Sitz in den neuen EU-Mitgliedstaaten zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in bestimmten Sektoren in das Bundesgebiet entsandt werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Mag. John Gudenus      Sonja Zwazl

       Berichterstatter     Stv. Vorsitzende