7007 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom
24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz
und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden
(EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)
Im Zuge der Vorbereitung der EU-Erweiterung
haben sich die 15 derzeitigen und die neuen Mitgliedsstaaten in den
Verhandlungskapiteln „Freier Personenverkehr“ und „Freier
Dienstleistungsverkehr“ auf ein Übergangsarrangement geeinigt, demzufolge jeder
derzeitige Mitgliedsstaat grundsätzlich die Möglichkeit haben soll, seine nationalen
Regeln für die Zulassung drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte zum Arbeitsmarkt
und zur grenzüberschreitenden Dienstleistung während einer Übergangsfrist von
maximal sieben Jahren für die neuen EU-Bürger beizubehalten. Gleichzeitig ist
jedoch – um den Willen zur schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarktes zu
unterstreichen – während der Weiteranwendung des nationalen Rechts danach zu
trachten, den Arbeitskräften aus den Beitrittsländern einen verbesserten Zugang
zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Das Übergangsarrangement ist auch Bestandteil des
am 16. April 2003 von den zehn neuen Mitgliedstaaten in Athen
unterzeichneten Beitrittsvertrages, der am 1. Mai 2004 in Kraft treten
soll. Für die Republik Malta und die Republik Zypern gilt ab dem Beitritt die
EU-Freizügigkeit und EU-Dienstleistungsfreiheit.
Dementsprechend wird nun im vorliegenden
Beschluss des Nationalrates von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, während der
Übergangsfrist für den Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten
(mit Ausnahme von Zypern und Malta) weiterhin die nationalen und die sich aus
bilateralen Abkommen ergebenden Regeln anzuwenden. Dasselbe gilt für die
vorübergehende Beschäftigung von Arbeitskräften, die von Unternehmen mit Sitz
in den neuen EU-Mitgliedstaaten zur Erbringung grenzüberschreitender
Dienstleistungen in bestimmten Sektoren in das Bundesgebiet entsandt werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Mag. John
Gudenus Sonja
Zwazl
Berichterstatter Stv. Vorsitzende