7008 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom
24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und
das Arbeitsruhegesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bestimmungen der
Arbeitszeit-Änderungsrichtlinie 2000/34/EG bis zum 1. August 2003
umzusetzen waren. Mit dieser Richtlinie wurde die Arbeitszeit-Richtlinie
93/104/EG insoweit abgeändert, als nunmehr auch Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Verkehrsunternehmen, die bisher zur Gänze ausgenommen waren, in
deren Geltungsbereich einbezogen werden, sofern keine spezifischeren Vorschriften
zur Anwendung kommen. Die Bestimmung des § 18 Abs. 4 AZG über die
mögliche Verkürzung von täglichen Ruhezeiten ist mangels einer vorgesehenen
Beschränkung nicht EU-konform. Davon betroffen sind das Eisenbahnpersonal und
das Flughafenpersonal sowie die in der Binnenschifffahrt beschäftigten
Arbeitnehmer.
Die Umsetzungsfristen für die spezifischen
Richtlinien betreffend die Arbeitszeit in der Hochseeschifffahrt (1999/63/EG
und 1999/95/EG) sind bereits seit längerem abgelaufen. Daher ist nunmehr eine
EU-konforme Rechtslage geschaffen worden.
Im Einzelnen
enthält der Beschluss des Nationalrates folgende Regelungen:
‑ Festlegung
täglicher Mindestruhezeiten mit Verkürzungs- und/oder Teilungsmöglichkeiten für
Eisenbahn-, Straßenbahn-, und Seilbahnunternehmen, sowie für Unternehmen der
Binnen- und der Hochseeschifffahrt
‑ Modifizierung
der Bestimmungen über das Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen und das Aushängen
von Dienstplänen in der Binnen- und der Hochseeschifffahrt
‑ Anpassung
der Regelungen über die tägliche Ruhezeit für das Flughafenpersonal
‑ Änderung
des Geltungsbereiches im Arbeitsruhegesetz
Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Mag. John
Gudenus Sonja
Zwazl
Berichterstatter Stv. Vorsitzende