7008 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bestimmungen der Arbeitszeit-Änderungsrichtlinie 2000/34/EG bis zum 1. August 2003 umzusetzen waren. Mit dieser Richtlinie wurde die Arbeitszeit-Richtlinie 93/104/EG insoweit abgeändert, als nunmehr auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkehrsunternehmen, die bisher zur Gänze ausgenommen waren, in deren Geltungsbereich einbezogen werden, sofern keine spezifischeren Vorschriften zur Anwendung kommen. Die Bestimmung des § 18 Abs. 4 AZG über die mögliche Verkürzung von täglichen Ruhezeiten ist mangels einer vorgesehenen Beschränkung nicht EU-konform. Davon betroffen sind das Eisenbahnpersonal und das Flughafenpersonal sowie die in der Binnenschifffahrt beschäftigten Arbeitnehmer.

Die Umsetzungsfristen für die spezifischen Richtlinien betreffend die Arbeitszeit in der Hochseeschifffahrt (1999/63/EG und 1999/95/EG) sind bereits seit längerem abgelaufen. Daher ist nunmehr eine EU-konforme Rechtslage geschaffen worden.

Im Einzelnen enthält der Beschluss des Nationalrates folgende Regelungen:

       Festlegung täglicher Mindestruhezeiten mit Verkürzungs- und/oder Teilungsmöglichkeiten für Eisenbahn-, Straßenbahn-, und Seilbahnunternehmen, sowie für Unternehmen der Binnen- und der Hochseeschifffahrt

       Modifizierung der Bestimmungen über das Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen und das Aushängen von Dienstplänen in der Binnen- und der Hochseeschifffahrt

       Anpassung der Regelungen über die tägliche Ruhezeit für das Flughafenpersonal

       Änderung des Geltungsbereiches im Arbeitsruhegesetz

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Mag. John Gudenus      Sonja Zwazl

       Berichterstatter     Stv. Vorsitzende