7017 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG
erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte
Bankschuldverschreibungen geändert werden
Die Europäische Kommission beurteilt die
zeitlich und betraglich unbegrenzte Ausfallshaftung der Länder und der
Gemeinden für die Verbindlichkeiten der Landes-Hypothekenbanken und der
Gemeindesparkassen als eine bestehende staatliche Beihilfe im Sinne von
Art. 88 Abs. 1 EG, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
beinhaltet
§
die Abschaffung der solidarischen
Haftung der Länder für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle der
österreichischen Landes-Hypothekenbanken und der pauschalen Ausfallshaftung der
Gemeinden für die Verbindlichkeiten der Gemeindesparkassen;
§
die Neuregelung der Rechtsgrundlage der
Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken sowie
§
die Anpassung des Gesetzes vom
27. März 1905 betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen an die
heutigen Wirtschaftsverhältnisse
und führt dazu, dass eine
gemeinschaftsrechtskonforme Rechtslage hergestellt wird.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Helmut
Wiesenegg Engelbert
Weilharter
Berichterstatter Stv. Vorsitzender