7017 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen geändert werden

Die Europäische Kommission beurteilt die zeitlich und betraglich unbegrenzte Ausfallshaftung der Länder und der Gemeinden für die Verbindlichkeiten der Landes-Hypothekenbanken und der Gemeindesparkassen als eine bestehende staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 88 Abs. 1 EG, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet

§         die Abschaffung der solidarischen Haftung der Länder für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken und der pauschalen Ausfallshaftung der Gemeinden für die Verbindlichkeiten der Gemeindesparkassen;

§         die Neuregelung der Rechtsgrundlage der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypotheken­banken sowie

§         die Anpassung des Gesetzes vom 27. März 1905 betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen an die heutigen Wirtschaftsverhältnisse

und führt dazu, dass eine gemeinschaftsrechtskonforme Rechtslage hergestellt wird.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

                   Helmut Wiesenegg               Engelbert Weilharter

       Berichterstatter    Stv. Vorsitzender