7019 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert wird
An die Stelle des Multilateralen
Garantieabkommens zwischen den Nationalen Versicherungsbüros ist das
Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten getreten.
Dieser Änderung soll durch eine Anpassung von § 3 Abs. 1 und 2
und § 31b Abs. 4 KHVG 1994 Rechnung getragen werden.
Als Folge des
Beitrittes neuer Mitgliedstaaten zur EU mit 1. Mai 2004 wird
Österreich ab diesem Zeitpunkt mit Ausnahme der Schweiz nicht mehr an
Drittstaaten im Sinn der Art. 6 und 7 der Richtlinie 72/166/EWG grenzen.
Da auch die Schweiz dem genannten Übereinkommen zwischen den nationalen
Versicherungsbüros beigetreten ist und auf die Einreise von Fahrzeugen mit
gewöhnlichem Standort in Drittstaaten die Regeln des EU-Rechts anwendet, werden
diese Regeln ab 1. Mai 2004 für Österreich faktisch obsolet.
Wenn ein Fahrzeug
weder auf Grund seines Kennzeichens als versichert gilt noch eine Grüne Karte
mitgeführt wird, muss dann eine für das Gebiet der gesamten Gemeinschaft
gültige Grenzversicherung bereits bei der Einreise in das um die neuen
Mitgliedstaaten erweiterte Gemeinschaftsgebiet abgeschlossen werden. Dabei
wird es sich um wenige Ausnahmefälle handeln. Für die wenigen noch in Betracht
kommenden Fälle muss allerdings die Möglichkeit zum Abschluss einer
Grenzversicherung mit den im Gesetz geregelten Besonderheiten durch den
Fachverband der Versicherungsunternehmen grundsätzlich bestehen bleiben. Dieser
kann sich zu seiner Abwicklung anderer Einrichtungen (z.B. der Automobil-Clubs)
bedienen.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Helmut
Wiesenegg Engelbert
Weilharter
Berichterstatter Stv. Vorsitzender