7020 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW Finanzierungsgesetz geändert wird
(5. IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle)
In den letzten Jahren hat sich gezeigt,
dass die bestehenden Konferenzfazilitäten im Internationalen Zentrum Wien den
gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Des weiteren ist eine umfangreiche
Asbestsanierung der bestehenden Amtssitzgebäude erforderlich.
Österreich ist gemäß den Amtssitzabkommen
völkerrechtlich verpflichtet, den im Internationalen Zentrum Wien (VIC)
angesiedelten Internationalen Organisationen kostenlos jene
Konferenzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, welche nicht in den
Konferenzeinrichtungen des VIC untergebracht werden können.
Bedingt durch den Anstieg der Zahl der in
Wien ansässigen Organisationen einerseits und in Folge der Vergrößerung der
Anzahl der Mitgliedstaaten dieser Organisationen hat sich in den letzten Jahren
gezeigt, dass die Konferenzeinrichtungen des VIC den gestiegenen Anforderungen
nicht mehr entsprechen. Wenn deshalb Konferenzen nicht mehr in Wien stattfinden
können, bedeutet dies im Hinblick auf die entfallende Umwegrentabilität für den
Bund und die Stadt Wien einen wirtschaftlichen Nachteil.
Von drei möglichen Lösungsansätzen wurden
zwei Varianten (Aufstockung des Konferenzgebäudes im VIC wegen
unverhältnismäßig hoher Baukosten bzw. die Abtretung von Teilbereichen des
Österreichischen Konferenzzentrums (ACV) an die Internationalen Organisationen
wegen negativer fiskalischer Effekte für Bund und Stadt Wien) wieder verworfen.
Die Variante der Erweiterung zur
Unterbringung von Konferenzräumlichkeiten (mit Errichtungskosten von höchstens
50 Millionen Euro) stellt somit sowohl aus betriebswirtschaftlicher als
auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die insgesamt vorteilhafteste Lösung dar.
Der Planungs- und Baubeginn soll so
rechtzeitig erfolgen, dass diese Erweiterung zum Zeitpunkt der asbestbedingten
Schließung der bestehenden Konferenzräumlichkeiten im VIC als Ersatzfazilität
zur Verfügung steht.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Wien wird
auf Basis des zwischen dem Bund und der Stadt Wien geltenden
Schmitz-Slavik-Abkommens nunmehr gesetzlich geregelt.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
soll vor allem den Standort Wien als Amtssitz- und Konferenzzentrum
Internationaler Organisationen absichern.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Franz Wolfinger Engelbert
Weilharter
Berichterstatter Stv. Vorsitzender