7024 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz - BHAG-G) erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 (BFG 2004) geändert werden

Derzeit ist gemäß § 6 BHG grundsätzlich bei jedem anweisenden Organ eine Buchhaltung zu errichten, wobei auch mehrere anweisende Organe eine Buchhaltung haben können. Die Einführung der betriebs­wirtschaftlichen Standardsoftware SAP R/3 im Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes, mit einem geplanten Abschluss im Jahr 2004, die Einführung des ELAK (elektronischer Akt) in den Zentralstellen sowie die Nutzung modernster Kommunikationstechniken bieten nun die Möglichkeit bzw. die Basis für eine völlige Neuorganisation des Rechnungswesens. Im Regierungsprogramm 2003 wurde daher die Gründung einer Buchhaltungsagentur außerhalb der Bundesverwaltung beschlossen, um damit einen entscheidenden, nachhaltigen und kurzfristig realisierbaren Beitrag zur Verwaltungsreform und Budgeteinsparung zu leisten.

Als Oberziele für die Ausgliederung wurden

§         flächendeckende Bereitstellung von Buchhaltungsleistungen unter minimaler Ressourcenbelastung und gleich bleibendem Service Level;

§         hoher Qualitätsstandard der angebotenen Leistungen und Überprüfbarkeit der Qualität anhand festgelegter Leistungsvereinbarungen sowie

§         das Angebot von zusätzlichen Servicefunktionen außerhalb der definierten Kernleistungen

definiert.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts und die dafür nötigen Anpassungen des Bundeshaushaltsgesetzes sowie des Bundesfinanzgesetzes 2004.

Artikel 3 des vorliegenden Gesetzesbeschlusses („Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004“) unterliegt gemäß Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Sissy Roth-Halvax Engelbert Weilharter

    Berichterstatterin    Stv. Vorsitzender