7024 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der
Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz - BHAG-G) erlassen
sowie das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 (BFG 2004)
geändert werden
Derzeit ist gemäß § 6 BHG
grundsätzlich bei jedem anweisenden Organ eine Buchhaltung zu errichten, wobei
auch mehrere anweisende Organe eine Buchhaltung haben können. Die Einführung
der betriebswirtschaftlichen Standardsoftware SAP R/3 im Haushalts- und
Rechnungswesen des Bundes, mit einem geplanten Abschluss im Jahr 2004, die
Einführung des ELAK (elektronischer Akt) in den Zentralstellen sowie die
Nutzung modernster Kommunikationstechniken bieten nun die Möglichkeit bzw. die
Basis für eine völlige Neuorganisation des Rechnungswesens. Im
Regierungsprogramm 2003 wurde daher die Gründung einer Buchhaltungsagentur
außerhalb der Bundesverwaltung beschlossen, um damit einen entscheidenden,
nachhaltigen und kurzfristig realisierbaren Beitrag zur Verwaltungsreform und
Budgeteinsparung zu leisten.
Als Oberziele für die Ausgliederung
wurden
§
flächendeckende Bereitstellung von
Buchhaltungsleistungen unter minimaler Ressourcenbelastung und gleich
bleibendem Service Level;
§
hoher Qualitätsstandard der
angebotenen Leistungen und Überprüfbarkeit der Qualität anhand festgelegter
Leistungsvereinbarungen sowie
§
das Angebot von zusätzlichen
Servicefunktionen außerhalb der definierten Kernleistungen
definiert.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
beinhaltet die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes in Form einer
Anstalt öffentlichen Rechts und die dafür nötigen Anpassungen des Bundeshaushaltsgesetzes
sowie des Bundesfinanzgesetzes 2004.
Artikel 3 des vorliegenden
Gesetzesbeschlusses („Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004“) unterliegt gemäß
Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Sissy
Roth-Halvax Engelbert Weilharter
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender