7026 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Selbständiger Antrag der Abgeordneten Dr. Rasinger und Rosenkranz am 17. März 2004 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem vorliegenden Beschluss wird zahlreichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, die sich direkt an den Berufsstand der Apotheker richten und Auswirkungen auf Verwaltungs- und Disziplinarstraftatbestände haben, Rechnung getragen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

               Michaela Gansterer               Roswitha Bachner

    Berichterstatterin      Stv.Vorsitzende