7026 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz
2001 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des
Nationalrates wurde als Selbständiger Antrag der Abgeordneten Dr. Rasinger und
Rosenkranz am 17. März 2004 im Nationalrat eingebracht.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird
zahlreichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, die sich direkt an den
Berufsstand der Apotheker richten und Auswirkungen auf Verwaltungs- und
Disziplinarstraftatbestände haben, Rechnung getragen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Michaela
Gansterer Roswitha
Bachner
Berichterstatterin Stv.Vorsitzende