7031 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

Vom Gemeinschaftsrecht her liegt eine dritte Etappe von Richtlinien im Rahmen der Konzeption zu einer in mehreren Schritten erfolgenden Marktöffnung bei den Eisenbahnen vor, die über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinaus - wie sie schon mit dem Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 und dem Schienenverkehrsmarktregulierungsgesetz 1999 erfolgten - und auch über die für den Bereich der ÖBB vorgesehene Bundesbahnstrukturreform hinaus umzusetzen sind. Das Eisenbahngesetz bedarf einer diesbezüglichen weiteren Anpassung.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates reguliert den Schienenverkehrsmarkt, und dabei werden detaillierte neue und zusätzliche gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen eingefügt und die vorhandenen Regelungen für die Interoperabilität des Hochgeschwindigkeitsverkehrs um gleichartige für den konventionellen Verkehr ergänzt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Herta Wimmler               Elisabeth Kerschbaum

    Berichterstatterin             Vorsitzende