7031 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und
Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom
25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957
geändert wird
Vom Gemeinschaftsrecht her liegt eine
dritte Etappe von Richtlinien im Rahmen der Konzeption zu einer in mehreren
Schritten erfolgenden Marktöffnung bei den Eisenbahnen vor, die über die
bisherigen gesetzlichen Regelungen hinaus - wie sie schon mit dem
Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 und dem
Schienenverkehrsmarktregulierungsgesetz 1999 erfolgten - und auch über die für
den Bereich der ÖBB vorgesehene Bundesbahnstrukturreform hinaus umzusetzen
sind. Das Eisenbahngesetz bedarf einer diesbezüglichen weiteren Anpassung.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
reguliert den Schienenverkehrsmarkt, und dabei werden detaillierte neue und
zusätzliche gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen eingefügt und die vorhandenen
Regelungen für die Interoperabilität des Hochgeschwindigkeitsverkehrs um
gleichartige für den konventionellen Verkehr ergänzt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation
und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Herta
Wimmler Elisabeth
Kerschbaum
Berichterstatterin Vorsitzende