7033 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit
in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über
die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU-JZG) eine einheitliche Grundlage für die Zusammenarbeit
in Strafsachen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
geschaffen worden ist. Anlass für dieses Bundesgesetz ist die bis zum
31. Dezember 2003 notwendige Umsetzung des vom Rat beschlossenen
Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zugleich werden auch
weitere Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse sowie Übereinkommen der Europäischen
Union, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Verankerung von Eurojust und
des Europäischen Justizellen Netzes und der Bildung gemeinsamer
Ermittlungsgruppen umgesetzt. Schließlich soll auch die Ratifizierung des
Rechtshilfeübereinkommens der Europäischen Union und eine spätere Ratifizierung
des dazugehörigen Protokolls vorbereitet werden.
Im EU-JZG sollen die materiell rechtlichen
Voraussetzungen für Übergabe und Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend unter Beibehaltung der
bisherigen Verfahrensvorschriften geregelt werden. Überdies soll ein
Rahmen für die kommenden Rechtsakte der Europäischen Union zur Vollstreckung
strafrechtlicher Entscheidungen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung
geschaffen werden.
Die zwingenden und die fakultativen
Ablehnungsgründe des Europäischen Haftbefehls werden in das Gesetz
übernommen. Auf Grund der von Österreich erwirkten Ausnahmebestimmung
können österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann
nur wegen Taten an andere Mitgliedstaaten übergeben werden, die nach dem
7. August 2002 außerhalb des Bundesgebiets begangen worden sind.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 14
Johanna
Auer Johann Höfinger
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender