7033 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) eine einheitliche Grundlage für die Zusammenarbeit in Strafsachen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen worden ist. Anlass für dieses Bundesgesetz ist die bis zum 31. Dezember 2003 notwendige Umsetzung des vom Rat beschlossenen Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zugleich werden auch weitere Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse sowie Übereinkommen der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Verankerung von Eurojust und des Europäischen Justizellen Netzes und der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen umgesetzt. Schließlich soll auch die Ratifizierung des Rechtshilfeübereinkommens der Europäischen Union und eine spätere Ratifizierung des dazugehörigen Protokolls vorbereitet werden.

Im EU-JZG sollen die materiell rechtlichen Voraussetzungen für Übergabe und Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend unter Beibehaltung der bisherigen Verfahrensvorschriften geregelt werden. Überdies soll ein Rahmen für die kommenden Rechtsakte der Europäischen Union zur Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung geschaffen werden.

Die zwingenden und die fakultativen Ablehnungsgründe des Europäischen Haftbefehls werden in das Gesetz übernommen. Auf Grund der von Österreich erwirkten Ausnahmebestimmung können österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann nur wegen Taten an andere Mitgliedstaaten übergeben werden, die nach dem 7. August 2002 außerhalb des Bundesgebiets begangen worden sind.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Johanna Auer Johann Höfinger

    Berichterstatterin    Stv. Vorsitzender