7039 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6.
Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988,
das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das
Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz
und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Steuerreformgesetz 2005 -
StReformG 2005)
Die österreichische Bundesregierung sieht
in ihrem Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode eine umfassende
Steuerreform vor. Diese Steuerreform wird in zwei Etappen umgesetzt. Die erste
Etappe 2004 wurde bereits im Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen und mit
1. Jänner 2004 in Kraft gesetzt. Die zweite Etappe 2005 soll nunmehr
wesentlich umfassendere Entlastungen von mehr als 2,5 Mrd. € bringen,
sodass in Summe eine Nettoentlastung von über 3 Mrd. € oder ca. 1,3%
des BIP für alle Einkommensbezieher und Unternehmer ermöglicht wird.
Für beide Etappen hat sich die
Bundesregierung
– eine
Stärkung des Wachstumspotentials
– eine
Verbesserung der Standortattraktivität
– eine
Entlastung des Faktors Arbeit
– eine
Setzung umweltschonender Maßnahmen
– eine
Verbesserung der Eigenkapitalbasis insbesondere bei Klein- und
Mittelunternehmen
– eine
Erhöhung der Kaufkraft und
– eine
Erhöhung der Steuergerechtigkeit
zum Ziel gesetzt.
Durch die Konjunkturpakete wurden bereits
ab dem Jahr 2002 begleitend wirtschaftsfördernde und damit Arbeitsplatz
sichernde Maßnahmen gesetzt, um der international bedingten Investitionsabschwächung
entgegen zu wirken. Die im internationalen Vergleich sehr guten Wirtschaftsdaten
Österreichs haben diese Maßnahmen nachträglich bestätigt. Die sich nunmehr
abzeichnende Wirtschaftsaufschwung-Phase wird durch zwei Steuerreformetappen
mit einer Entlastung der Masseneinkommen verstärkt. Die von der
Bundesregierung unternommenen Reformschritte entsprechen somit zeitlich den
wirtschaftspolitischen Erfordernissen.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet daher zur
Umsetzung der zweiten Etappe folgende Lösungen:
– Reform
des Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes (Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von 15.770 € und bei
Pensionisten von 13.500 €, Einkommen bei Selbständigen von 10.000 €
steuerfrei; Durchschnittssatztarif bei gleichzeitiger Senkung der Steuerlast)
– Einkommensstärkung
für Familien: Neue Kinderzuschlagsstaffel zum
Alleinverdiener(erzieher)-absetzbetrag, Anhebung der Zuverdienstgrenze beim
Alleinverdienerabsetzbetrag
– Anhebung
der Pendlerpauschale
– Anhebung
der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages
– Der
Körperschaftsteuersatz wird deutlich abgesenkt. Die Bemessungsgrundlage wird
durch Abschaffung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie die Abschaffung der
steuerfreien Übertragung stiller Reserven verbreitert
– An
die Stelle der bestehenden Organschaftsregelung tritt eine moderne,
international attraktive Gruppenbesteuerung
– Die
steuerliche Abzugsfähigkeit einer bestimmten versicherungstechnischen
Rückstellung wird verbessert
– Die
Schaumweinsteuer wird „abgeschafft“ (Nullsatz) und die Biersteuer wird
abgesenkt
– Für
die Landwirtschaft benötigter Treibstoff (Diesel) wird günstiger besteuert
werden
– Setzung
von Schwerpunkten in der Bekämpfung des Steuerbetrugs
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 05 17
Johann
Höfinger Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender