7039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Steuer­reformgesetz 2005 - StReformG 2005)

Die österreichische Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode eine umfassende Steuerreform vor. Diese Steuerreform wird in zwei Etappen umgesetzt. Die erste Etappe 2004 wurde bereits im Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen und mit 1. Jänner 2004 in Kraft gesetzt. Die zweite Etappe 2005 soll nunmehr wesentlich umfassendere Entlastungen von mehr als 2,5 Mrd. € bringen, sodass in Summe eine Nettoentlastung von über 3 Mrd. € oder ca. 1,3% des BIP für alle Einkommensbezieher und Unternehmer ermöglicht wird.

Für beide Etappen hat sich die Bundesregierung

      eine Stärkung des Wachstumspotentials

      eine Verbesserung der Standortattraktivität

      eine Entlastung des Faktors Arbeit

      eine Setzung umweltschonender Maßnahmen

      eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis insbesondere bei Klein- und Mittelunternehmen

      eine Erhöhung der Kaufkraft und

      eine Erhöhung der Steuergerechtigkeit

zum Ziel gesetzt.

Durch die Konjunkturpakete wurden bereits ab dem Jahr 2002 begleitend wirtschafts­fördernde und damit Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen gesetzt, um der international bedingten Investitions­abschwächung entgegen zu wirken. Die im internationalen Vergleich sehr guten Wirtschafts­daten Österreichs haben diese Maßnahmen nachträglich bestätigt. Die sich nunmehr abzeichnende Wirt­schaftsaufschwung-Phase wird durch zwei Steuerreformetappen mit einer Entlastung der Massen­einkommen verstärkt. Die von der Bundesregierung unternommenen Reformschritte entsprechen somit zeitlich den wirtschaftspolitischen Erfordernissen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet daher zur Umsetzung der zweiten Etappe folgende Lösungen:

      Reform des Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes (Bruttojahreseinkommen bei Arbeit­nehmern von 15.770 € und bei Pensionisten von 13.500 €, Einkommen bei Selbständigen von 10.000 € steuerfrei; Durchschnittssatztarif bei gleichzeitiger Senkung der Steuerlast)

       Einkommensstärkung für Familien: Neue Kinderzuschlagsstaffel zum Alleinverdiener(erzieher)-absetzbetrag, Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag

      Anhebung der Pendlerpauschale

      Anhebung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages

      Der Körperschaftsteuersatz wird deutlich abgesenkt. Die Bemessungsgrundlage wird durch Ab­schaffung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie die Abschaffung der steuerfreien Übertragung stiller Reserven verbreitert

      An die Stelle der bestehenden Organschaftsregelung tritt eine moderne, international attraktive Gruppen­besteuerung

      Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer bestimmten versicherungstechnischen Rückstellung wird verbessert

      Die Schaumweinsteuer wird „abgeschafft“ (Nullsatz) und die Biersteuer wird abgesenkt

      Für die Landwirtschaft benötigter Treibstoff (Diesel) wird günstiger besteuert werden

      Setzung von Schwerpunkten in der Bekämpfung des Steuerbetrugs

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 05 17

Johann Höfinger       Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender