7047 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz - FernFinG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher bis 9. Oktober 2004 umzusetzen ist. Sie sieht Regelungen für Vertragsabschlüsse über Finanzdienstleistungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern vor, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Brief, Telefon oder E-Mail erfolgen. Durch die Richtlinie werden bei solchen Vertragsabschlüssen den Unternehmern Informationspflichten auferlegt und den Verbrauchern ein Rücktrittsrecht eingeräumt.

Durch die Umsetzung der Richtlinie in Österreich und in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird europaweit ein weitgehend vereinheitlichter rechtlicher Rahmen für bestimmte Aspekte des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen an Verbraucher geschaffen. Um trotz des fehlenden persönlichen (physischen) Kontakts zwischen den Vertragspartnern eine wohlüberlegte Vertragsentscheidung der Verbraucher zu ermöglichen, wird den Unternehmern die Pflicht auferlegt, ihre Kunden rechtzeitig über die für den Vertragsabschluss wesentlichen Umstände zu informieren. Außerdem erhält der Verbraucher das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch soll das Vertrauen der Verbraucher in die Vertriebsform „Fernabsatz“ im Bereich der Finanzdienstleistungen gefördert werden. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen grenzüberschreitend mittels Fernkommunikation absetzen, sollen von der Vereinheitlichung der Rechtsnormen profitieren; Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedlich strenge Verbraucherschutzbestimmungen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen möglichst vermieden werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 07

Johanna Auer Dr. Elisabeth Hlavac

    Berichterstatterin             Vorsitzende