7054 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik

Ziel des im Beschluss des Nationalrates enthaltenen Staatsvertrages ist es, auf Grund der bereits bestehenden Kooperation zwischen Österreich und der Ukraine die Durchführung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik durch Finanzierung der Mobilitätskosten durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit unter Berücksichtigung der Prioritäten beider Vertragsparteien zu fördern. Die Kooperation im Rahmen des Abkommens ist ein erster Schritt in Richtung der Zusammenarbeit im Rahmen europäischer und anderer internationaler Forschungsprogramme.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2004 06 07

Karl Bader          Josef Saller

       Berichterstatter           Vorsitzender