7057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003, ABl. L 176 vom 15. 7. 2003, S 37, über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, die Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, zur Erreichung eines voll funktionsfähigen Elektrizitätsbinnenmarktes Regelungen zu erlassen, die einen nicht diskriminierenden Netzzugang zu angemessenen Preisen gewährleisten.

Das österreichische Elektrizitätsrecht hat die nunmehr auf Grund dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen weitgehend vorweggenommen, sodass sich ein tatsächlicher Anpassungsbedarf des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes an die geänderten gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen nur bezüglich der rechtlichen und organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern ergibt, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören.

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Anpassung der innerstaatlichen Rechtsordnung an die Richtlinie 2003/54/EG im Rahmen der durch die Bundesverfassung für das Elektrizitätswesen vorgegebenen Kompetenzverteilung (Art. 12 Abs. 1 Z 5 B‑VG).

Die in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über die Entflechtung, die die Betreiber von Verteilernetzen zu erfüllen haben, sollen als Konzessionsvoraussetzungen verankert werden. Bestehende vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen werden im Rahmen einer Übergangsbestimmung verpflichtet, Maßnahmen der organisatorischen Entflechtung zu treffen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 07

Ing. Siegfried Kampl   Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender