7059 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Frauenangelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom
26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz
über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben
(Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden
Im Hinblick auf das EU-Recht ist eine
Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes erforderlich. So sind die Richtlinie
gemäß Artikel 13 EG-Vertrag 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen
Herkunft und die Richtlinie gemäß Artikel 13 EG-Vertrag 2000/78/EG des Rates
zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die Diskriminierungen auf Grund
der Religion oder einer Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Ausrichtung verbietet, durch die geltende österreichische Rechtslage
nicht erfüllt. Weiters besteht hinsichtlich von Teilen der Richtlinie
2002/73/EG des Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG
des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern
und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und
zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, worin unter
anderem auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes nachvollzogen wurde,
Umsetzungsbedarf. Schließlich haben die Erfahrungen bei der Vollziehung des
Gleichbehandlungsgesetzes gezeigt, dass auch sonstige Verbesserungen des
materiellen Rechts und von Verfahrensvorschriften notwendig sind.
Mit dem vorliegenden
Gesetzesbeschluss wird eine Anpassung an das EU-Recht vorgenommen, und außerdem
erfolgt eine Verbesserung des Instrumentariums zur verstärkten Kontrolle und
Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Der Ausschuss für
Frauenangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 07
Mag.
Bernhard Baier Johanna
Auer
Berichterstatter Vorsitzende