7067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

 

über den Gewässerschutzbericht 2002 gem. § 33e WRG des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-244-BR/2003 d.B.)

 

Mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 wurde der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragt, dem Nationalrat in Abständen von nicht mehr als drei Jahren über den Stand des Gewässerschutzes zu berichten. Nach 1993, 1996 und 1999 liegt nunmehr der vierte Gewässerschutzbericht vor, der den Berichtszeitraum 1999-2001 umfasst.

Mit dem Gewässerschutzbericht 2002 sollte einerseits eine Fortschreibung der bisherigen Berichte erfolgen, andererseits gewässerschutzrelevante Berichtsvorgaben, die auf europäischer Ebene bestehen, Berücksichtigung finden. Als wesentliche Neuerung ist im Dezember 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 60/2000/EG in Kraft getreten, mit der die europäische Wasserpolitik neu geordnet wurde und die auch neue Vorgaben für die Erstellung von Berichten und Konzepten über den Schutz und den Zustand der Gewässer in Form von Flussgebietsbewirtschaftungsplänen, die erstmals 2009 von den Mitgliedstaaten vorzulegen sind, enthält.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass Probleme des Gewässerschutzes nicht nur national zu betrachten und zu lösen sind und in Zukunft – verstärkt durch die WRRL – auch konkret flusseinzugsgebietsbezogen zu arbeiten ist, wird im vorliegenden Bericht auch über die bereits seit Jahrzehnten bestehenden und bewährten bilateralen Grenzgewässer­kommissionen sowie die Tätigkeiten der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau bzw. des Rheins berichtet.

In Abrundung der Thematik enthält der Gewässerschutzbericht 2002 auch Informationen über Förderprogramme auf europäischer Ebene, gewässerschutzrelevante Forschungs­projekte und Studien sowie Aktivitäten zur Information der Öffentlichkeit.

Erklärtes Ziel des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft ist es, die Kommunikation über neue Medien, insbesondere über das Internet, sowohl über den Ressort-Webauftritt (www.lebensministerium.at/wasser), das Wassernetz (www.wassernet.at) als auch über projektsbezogene Homepages weiter zu forcieren und der „Web Community“ eine Wasser-Informations-Plattform anzubieten.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnis­nahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Gewässer­schutzbericht 2002 gem. § 33e WRG des Bundesministers für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-244-BR/2003 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2004 06 29

 

 

              Johann Höfinger                                                              Ing. Hermann Haller 

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender