7068 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

 

über den Wildschadensbericht 2001 des Bundesministers für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-245-BR/2003 d.B.)

 

Gemäß § 16 Abs. 6 Forstgesetz 1975 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Nationalrat jährlich über Art und Ausmaß der Wald­verwüstungen, insbesondere durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, zu berichten.

 

Die Erhebungen der hiefür erforderlichen Daten erfolgen im Rahmen der mittelbaren Bundes­verwaltung durch die Landesforstdienste, die Koordination obliegt dem Bundes­ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Richtlinien und Erhebungsmasken sowie die notwendige Erfassungs- und Auswertesoftware werden vom Ministerium vorgegeben bzw. zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Richtlinien erfolgt dabei im Konsens mit den Ländern. Erhoben werden die erforderlichen Parameter auf Ebene der Bezirke durch die Forstorgane der Bezirksforstinspektionen. Die Meldungen der Bezirke werden von den Landesforstdirektionen bzw. –inspektionen zusammengefasst und an das Ministerium weitergeleitet, wo sie analysiert, interpretiert und im Wildschadensbericht zusammen­gefasst werden.

 

Der vorliegende Wildschadensbericht 2001 enthält daher insbesondere Informationen über die Beeinträchtigungen des Waldes durch Wild und Weidevieh, 

o        über Verbiss- und Schälschäden,

o        über die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und Maßnahmen der Jagdbehörden

o        sowie über die Situation in den einzelnen Bundesländern.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach der Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Wildschadensbericht 2001 des Bundesministers für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-245-BR/2003 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2004 06 29

 

              Johann Höfinger                                                              Ing. Hermann Haller 

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender