7069 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom
16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz
1957, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch und das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert werden
(Arbeitsmarktreformgesetz)
Der vorliegende Gesetzesbeschluss des
Nationalrates hat die Unterstützung der beruflichen Neuorientierung im Rahmen
der Arbeitsvermittlung und gesetzliche Verankerung eines individuellen
Betreuungsplanes für alle Arbeitslosen, die Absicherung pflegender Angehöriger
in der Arbeitslosenversicherung sowie die Beseitigung des Informationsdefizits
freier Dienstnehmer zum Ziel.
Der Beschluss des Nationalrates weist
folgende Kernpunkte auf: Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes für
jeden Arbeitsuchenden durch das AMS, Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten,
Überprüfung der regionalen Vermittelbarkeit und eine zeitgemäße Ausgestaltung
des Berufsschutzes unter Einbeziehung eines Einkommensschutzes. Das
Frühwarnsystem wird weiter ausgebaut; so sollen sich gekündigte Arbeitnehmer
bereits nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitsmarktservice melden, um diesem
frühzeitig die Möglichkeit für eine individuelle Betreuung zu geben. Die
verpflichtende Ausstellung eines Dienstzettels für freie Dienstnehmer soll
eingeführt werden. Wichtig ist auch die Absicherung pflegender Angehöriger
durch Fristerstreckung des Arbeitslosengeldes. Mit dem vorliegenden
Gesetzesbeschluss sollen insbesondere diese wichtigen Anliegen umgesetzt
werden. Zusätzlich sind entsprechende Begleitmaßnahmen vorgesehen, die den
Anreiz zur Arbeitsaufnahme verstärken und unerwünschte Nachteile für die
betroffenen Arbeitslosen verhindern sollen. Die übrigen Änderungen dienen der
Vermeidung von Härtefällen und dem Bürokratieabbau sowie auf Grund praktischer
Erfahrungen erforderlichen Klarstellungen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 29
Ing.
Siegfried Kampl Engelbert
Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender