7070 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Schaffung eines Rechtes auf Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft, welches insbesondere das Recht auf Unterrichtung, das Recht auf Anhörung und das Recht auf Mitbestimmung beinhaltet sowie die Umsetzung der Richtlinie 2001/86/EG.

Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele enthält der Beschluss vor allem Bestimmungen über:

-       Definition der an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft beteiligten Gesellschaften,

-       Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums und Definition seiner Aufgaben,

-       Mindestinhalte der zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften abzuschließenden Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft durch Errichtung eines SE-Betriebsrates oder Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer,

-       Voraussetzungen der Einrichtung eines SE-Betriebsrates kraft Gesetzes, falls die Verhandlungen zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften scheitern, sowie Definition seiner Befugnisse,

-       Voraussetzungen, unter denen die Vorschriften über die Mitbestimmung kraft Gesetzes zur Anwendung kommen, falls die Verhandlungen zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften scheitern, sowie Definition des Rechtes auf Mitbestimmung kraft Gesetzes,

-       Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium und in den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes,

-       Rechtsstellung der österreichischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums und des SE-Betriebsrates sowie der Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens,

-       Schaffung eines Gerichtsstandes am Sitz der Europäischen Gesellschaft für sich aus den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes ergebenden Streitigkeiten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 29

Ing. Siegfried Kampl   Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender