7070 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom
16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz,
das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und
Sozialgerichtsgesetz geändert werden
Ziel des vorliegenden Beschlusses des
Nationalrates ist die Schaffung eines Rechtes auf Beteiligung der Arbeitnehmer
in der Europäischen Gesellschaft, welches insbesondere das Recht auf
Unterrichtung, das Recht auf Anhörung und das Recht auf Mitbestimmung
beinhaltet sowie die Umsetzung der Richtlinie 2001/86/EG.
Zur Verwirklichung der oben genannten Ziele
enthält der Beschluss vor allem Bestimmungen über:
- Definition
der an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft beteiligten Gesellschaften,
- Einsetzung
eines besonderen Verhandlungsgremiums und Definition seiner Aufgaben,
- Mindestinhalte
der zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der
beteiligten Gesellschaften abzuschließenden Vereinbarung über die Beteiligung
der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft durch Errichtung eines
SE-Betriebsrates oder Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung
der Arbeitnehmer,
- Voraussetzungen
der Einrichtung eines SE-Betriebsrates kraft Gesetzes, falls die Verhandlungen
zwischen besonderem Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der
beteiligten Gesellschaften scheitern, sowie Definition seiner Befugnisse,
- Voraussetzungen,
unter denen die Vorschriften über die Mitbestimmung kraft Gesetzes zur
Anwendung kommen, falls die Verhandlungen zwischen besonderem
Verhandlungsgremium und dem zuständigen Organ der beteiligten Gesellschaften
scheitern, sowie Definition des Rechtes auf Mitbestimmung kraft Gesetzes,
- Entsendung
der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium und in den
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes,
- Rechtsstellung
der österreichischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums und des
SE-Betriebsrates sowie der Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens,
- Schaffung
eines Gerichtsstandes am Sitz der Europäischen Gesellschaft für sich aus den
Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes ergebenden Streitigkeiten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 29
Ing. Siegfried
Kampl Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender