7072 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika über die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die
ERP-Counterpart-Regelung
Die von der Bundesregierung im Rahmen des
FTE-Nationalstiftungsgesetzes eingerichtete Nationalstiftung für Forschung,
Technologie und Entwicklung sieht eine Dotierung aus Mitteln der OeNB und des
ERP-Fonds vor. Diese Mittel sollen in Form von Zuschüssen zur Verfügung
gestellt werden.
Die Einrichtung der Nationalstiftung für
Forschung, Technologie und Entwicklung zur nachhaltigen Finanzierung
langfristig verwertbarer, interdisziplinärer Forschungsvorhaben soll unabhängig
von den jährlich über den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln zu
einer sichtbaren Positionierung und Internationalisierung österreichischer
Forschung beitragen.
Das Abkommen ermöglicht die Verwendung von
Vermögensteilen des ERP-Fonds im Rahmen der Nationalstiftung für Forschung, Technologie
und Entwicklung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Zwecke, die den
im Abkommen über die Counterpart-Regelung angeführten Zielen entsprechen und
der Förderung und Verstärkung der Innovation, Forschung und Technologieentwicklung
in Österreich dienen.
Mit dem gegenständlichen Staatsvertrag
werden die rechtlichen Rahmenbedingungen hergestellt, um ERP-Mittel für die
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung widmen zu können.
Das vorliegende Abkommen ist gesetzändernd
und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw.
verfassungsergänzenden Bestimmungen; es hat nicht politischen Charakter.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten,
die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 29
Johann
Giefing Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender