7072 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die ERP-Counterpart-Regelung

Die von der Bundesregierung im Rahmen des FTE-Nationalstiftungsgesetzes eingerichtete National­stiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sieht eine Dotierung aus Mitteln der OeNB und des ERP-Fonds vor. Diese Mittel sollen in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.

Die Einrichtung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung zur nachhaltigen Finanzierung langfristig verwertbarer, interdisziplinärer Forschungsvorhaben soll unabhängig von den jährlich über den Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln zu einer sichtbaren Positionierung und Internationalisierung österreichischer Forschung beitragen.

Das Abkommen ermöglicht die Verwendung von Vermögensteilen des ERP-Fonds im Rahmen der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Zwecke, die den im Abkommen über die Counterpart-Regelung angeführten Zielen entsprechen und der Förderung und Verstärkung der Innovation, Forschung und Technologie­entwicklung in Österreich dienen.

Mit dem gegenständlichen Staatsvertrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen hergestellt, um ERP-Mittel für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung widmen zu können.

Das vorliegende Abkommen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungs­ändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen; es hat nicht politischen Charakter.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 29

Johann Giefing      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender