7073 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche
Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz - FKG)
erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das
Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden
Neue Entwicklungen auf den Finanzmärkten
lassen vermehrt Finanzgruppen entstehen, die ihre Dienstleistungen und
Produkte in verschiedenen Finanzbranchen anbieten, die so genannten Finanzkonglomerate.
Bislang unterliegen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen, die Teil eines solchen Konglomerats sind, keiner
gruppenweiten Beaufsichtigung, was insbesondere für die Solvabilität und die
Risikokonzentration auf Konglomeratsebene, die gruppeninternen Transaktionen,
das interne Risikomanagement auf Konglomeratsebene und die Zuverlässigkeit und
fachliche Eignung der Geschäftsleitung gilt. Einige dieser Konglomerate zählen
zu den größten Akteuren auf den Finanzmärkten und bieten ihre Dienstleistungen
weltweit an. Sähen sich solche Konglomerate, insbesondere die dazugehörigen
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, finanziellen
Schwierigkeiten ausgesetzt, so könnte dies die Stabilität des Finanzsystems
ernsthaft gefährden und einzelnen Sparern, Versicherungsnehmern und Anlegern
schaden.
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates hat die zusätzliche Beaufsichtigung der
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines
Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz) und die Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes,
des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Börsegesetzes und des
Pensionskassengesetzes zum Inhalt.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 29
Günther
Prutsch Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender