7073 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanz­­konglomerategesetz - FKG) erlassen wird sowie das Versicherungs­aufsichts­gesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanz­markt­­aufsichts­behörden­gesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden

Neue Entwicklungen auf den Finanzmärkten lassen vermehrt Finanzgruppen entstehen, die ihre Dienst­leistungen und Produkte in verschiedenen Finanzbranchen anbieten, die so genannten Finanz­konglomerate. Bislang unterliegen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, die Teil eines solchen Konglomerats sind, keiner gruppenweiten Beaufsichtigung, was insbesondere für die Solvabilität und die Risikokonzentration auf Konglomeratsebene, die gruppeninternen Transaktionen, das interne Risikomanagement auf Konglomeratsebene und die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleitung gilt. Einige dieser Konglomerate zählen zu den größten Akteuren auf den Finanzmärkten und bieten ihre Dienstleistungen weltweit an. Sähen sich solche Konglomerate, insbesondere die dazu­gehörigen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, finanziellen Schwierig­keiten ausgesetzt, so könnte dies die Stabilität des Finanzsystems ernsthaft gefährden und einzelnen Sparern, Versicherungsnehmern und Anlegern schaden.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz) und die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Bankwesengesetzes, des Wertpapier­aufsichtsgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Börsegesetzes und des Pensionskassen­gesetzes zum Inhalt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 29

Günther Prutsch       Johann Kraml

       Berichterstatter            Vorsitzender