7074 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gebührengesetz 1957, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970
und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden
Die geltende Rechtslage hinsichtlich Visagebühren
entspricht nicht dem EU-Recht. Bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln fallen
derzeit Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 für verschiedene Schriften
(zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse) sowie Bundesverwaltungsabgaben für die
Erteilung von Aufenthaltstiteln an. Bei der Ausstellung von Personalausweisen
im „Scheckkartenformat“ ist kein ausreichender Kostenersatz für die
ausstellende Behörde gegeben. Die Neuorganisation der Finanzverwaltung macht
Änderungen des Bewertungsgesetzes und Bodenschätzungsgesetzes im Hinblick auf
gesetzliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Gutachterausschüsse und
Landesschätzungsbeiräte erforderlich. Derzeit sind diese Kompetenzen bis zum
30. April 2004 von den Finanzlandesdirektionen bzw. ab 1. Mai 2004 von den
Finanzämtern wahrzunehmen.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
enthält:
o
hinsichtlich der Visagebühren eine
Anpassung an die zwingende Regelung der Entscheidung des Rates der EU vom 13.
Juni 2003 zur Änderung der Anlage 12 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion
sowie der Anlage 14a des Gemeinsamen Handbuchs betreffend Visumgebühren;
o
hinsichtlich der Aufenthaltstitel eine
Vereinfachung der Abgabenerhebung durch Anknüpfung der Gebührenpflicht
ausschließlich an die behördliche Erledigung;
o
hinsichtlich der Personalausweise die
Erreichung eines höheren Kostendeckungsgrades für die ausstellende Behörde;
o
eine Klarstellung der Rechtsstellung
der Organe der besonderen Organisationseinheiten im Sinne des § 2 AVOG.
Weiters werden dem Bundesministerium für Finanzen
oder einer gemäß § 2 AVOG einzurichtenden besonderen Organisationseinheit
Kompetenzen betreffend Gutachterausschüsse und Landesschätzungsbeiräte,
Ernennung der Vorsitzenden, Auswahl und Schätzung von Landesmusterstücken und
Feststellung von Betriebszahlen für Untervergleichsbetriebe sowie der
Geschäftsführung dieser Beiräte und Ausschüsse übertragen.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 29
Ing.
Hermann Haller Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender