7076 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Die steuerlichen Beziehungen zwischen
Österreich und Polen werden gegenwärtig durch das Abkommen vom 2. Oktober 1974
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen geregelt. Polen ist seit November 1996 Mitgliedstaat der OECD.
Die Neuregelung der steuerlichen Vertragsbeziehungen zwischen Österreich und
Polen gibt Gelegenheit, der eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung auf
dem Gebiete des internationalen Steuerrechts Rechnung zu tragen.
Der vorliegende Staatsvertrag orientiert
sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile
internationale Anerkennung gefunden haben und hat die Beseitigung der auf Grund
der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Polens bewirkten
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in einer den
Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen
Steuervertragspraxis entsprechenden Weise zum Ziel.
Das gegenständliche Abkommen ist
gesetzändernd; es hat nicht politischen Charakter und enthält weder
verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Da auch
Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden,
ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG
erforderlich.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung
der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG
die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 06 29
Helmut
Wiesenegg Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender