7079 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungs­gesetz)

Es gibt derzeit einen relativ großen Bestand an Bundesgesetzen betreffend die Übernahme von Bundes­haftungen durch den Bundesminister für Finanzen, die in Zukunft als Rechtsgrundlage für neue Haftungs­übernahmen des Bundes nicht mehr benötigt werden. Zur Schaffung einer klaren Rechtslage wären diese Rechtsvorschriften aufzuheben.

Sämtliche aufzuhebenden Bundesgesetze werden in Zukunft für die Übernahme neuer Bundeshaftungen nicht mehr benötigt. Durch die vorgesehene Rechtsbereinigung erfolgt kein Eingriff in bestehende Bundeshaftungen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine Rechtsbereinigung auf dem Gebiet der Bundes­gesetze betreffend die Übernahme von Bundeshaftungen durch den Bundesminister für Finanzen vorgenommen.

Insoweit Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates die Übernahme oder Umwandlung einer Haftung des Bundes betreffen, steht dem Bundesrat gemäß Artikel 42 Absatz 5 Bundes-Verfassungsgesetz keine Mitwirkung zu. Eine Reihe der mit dem gegenständlichen Beschluss aufzuhebenden Gesetze betreffen nicht nur die Übernahme oder Umwandlung einer Haftung des Bundes und sind daher unter Mitwirkung des Bundesrates entstanden. Diesbezüglich steht dem Bundesrat auch betreffend die Aufhebung ein Mitwirkungsrecht zu.

Die im § 1 des vorliegenden Beschlusses enthaltenen Ziffern 12., 13., 15., 16., 17., 21., 22., 23., 24., 25., 26., 27., 28., 29., 31., 32., 33., 34., 35., 48. und 49. unterliegen gemäß Artikel 42 Absatz 5 Bundes-Verfas­sungs­gesetz nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 29

                   Helmut Wiesenegg      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender