7079 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Bereinigung von
Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz)
Es gibt derzeit einen relativ großen
Bestand an Bundesgesetzen betreffend die Übernahme von Bundeshaftungen durch
den Bundesminister für Finanzen, die in Zukunft als Rechtsgrundlage für neue
Haftungsübernahmen des Bundes nicht mehr benötigt werden. Zur Schaffung einer
klaren Rechtslage wären diese Rechtsvorschriften aufzuheben.
Sämtliche aufzuhebenden Bundesgesetze
werden in Zukunft für die Übernahme neuer Bundeshaftungen nicht mehr benötigt.
Durch die vorgesehene Rechtsbereinigung erfolgt kein Eingriff in bestehende Bundeshaftungen.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates wird eine Rechtsbereinigung auf dem Gebiet der Bundesgesetze
betreffend die Übernahme von Bundeshaftungen durch den Bundesminister für
Finanzen vorgenommen.
Insoweit Gesetzesbeschlüsse des
Nationalrates die Übernahme oder Umwandlung einer Haftung des Bundes betreffen,
steht dem Bundesrat gemäß Artikel 42 Absatz 5 Bundes-Verfassungsgesetz keine Mitwirkung
zu. Eine Reihe der mit dem gegenständlichen Beschluss aufzuhebenden Gesetze
betreffen nicht nur die Übernahme oder Umwandlung einer Haftung des Bundes und
sind daher unter Mitwirkung des Bundesrates entstanden. Diesbezüglich steht dem
Bundesrat auch betreffend die Aufhebung ein Mitwirkungsrecht zu.
Die im § 1 des vorliegenden
Beschlusses enthaltenen Ziffern 12., 13., 15., 16., 17., 21., 22., 23., 24.,
25., 26., 27., 28., 29., 31., 32., 33., 34., 35., 48. und 49. unterliegen gemäß
Artikel 42 Absatz 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Einspruchsrecht des
Bundesrates.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 29
Helmut
Wiesenegg Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender