7089 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 9.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz
1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und die Europawahlordnung geändert
werden
Mit dem Wegfall der Möglichkeit, die
Eingabengebühr gemäß dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und dem
Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 durch die Anbringung von Stempelmarken
auf der Eingabe zu entrichten, kann der Nachweis der Gebührenentrichtung nur
mehr durch einen postamtlich bestätigten Erlagschein erbracht werden. Die
Einzahlung der Gebühr auf einem Postamt ist jedoch mit einem gewissen
Zeitaufwand verbunden. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Standesvertretung
der Rechtsanwälte eine Neuregelung der Vorschriften über die Entrichtung der
Eingabengebühr im Sinne einer Ausweitung der Entrichtungsmöglichkeiten
angeregt.
Mit dem vorliegenden Beschluss des
Nationalrates werden die Möglichkeiten der Erbringung des Nachweises für die
Entrichtung der Eingabengebühr und damit die Möglichkeiten der Gebührenentrichtung
selbst erweitert sowie bestehende legistische Unstimmigkeiten bereinigt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Sissy Roth-Halvax Herwig
Hösele
Berichterstatterin Vorsitzender