7089 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und die Europawahlordnung geändert werden

Mit dem Wegfall der Möglichkeit, die Eingabengebühr gemäß dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und dem Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 durch die Anbringung von Stempelmarken auf der Eingabe zu entrichten, kann der Nachweis der Gebührenentrichtung nur mehr durch einen postamtlich bestätigten Erlagschein erbracht werden. Die Einzahlung der Gebühr auf einem Postamt ist jedoch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Standesvertretung der Rechtsanwälte eine Neuregelung der Vorschriften über die Entrichtung der Eingabengebühr im Sinne einer Ausweitung der Entrichtungsmöglichkeiten angeregt.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Möglichkeiten der Erbringung des Nachweises für die Entrichtung der Eingabengebühr und damit die Möglichkeiten der Gebühren­entrichtung selbst erweitert sowie bestehende legistische Unstimmigkeiten bereinigt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Sissy Roth-Halvax       Herwig Hösele

    Berichterstatterin           Vorsitzender