7101 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 9.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des
Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von
Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird
Der Wortlaut der geltenden Regelung der
Anlage I Abschnitt III Z 1 des Prüfungstaxengesetzes führte zu
Unklarheiten in der Vollziehung der entsprechenden Bestimmungen, die
schließlich zu einem höchstgerichtlichen Verfahren führten. Da gemäß Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0030-6,
festgestellt wurde, dass seiner Meinung nach eine Aliquotierungsregelung in den
derzeitigen Bestimmungen nicht erkennbar sei, soll nun vom Gesetzgeber eine
Klarstellung in dieser Richtung selbst vorgenommen werden.
Die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an
den Bundesanstalten für Leibeserziehung ist derzeit für mehr
Kommissionsmitglieder vorgesehen, als durch die entsprechende schulrechtliche
Vorschrift gesetzlich verankert ist. Die vorliegende Novelle sieht daher die
Anpassung der Abgeltung für Prüfungstätigkeiten an die durch das Schulrecht
vorgegebene Zusammensetzung der Kommissionen vor.
Weiters werden Adaptierungen von Zitaten an
die aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen und eine Anpassung der Untergliederung des V. Abschnittes an die
Gliederungssystematik der übrigen Abschnitte der Anlagen I und II des Gesetzes
entsprechend den Legistischen Richtlinien 1990 vorgenommen.
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Mag.
Bernhard Baier Josef
Saller
Berichterstatter Vorsitzender