7103 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten
Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
geändert wird
Der „Fernunterricht“ wurde zunächst an
Österreichs Schulen für Berufstätige eingeführt. Der Begriff „Fernunterricht“
bzw. „Formen des Fernunterrichtes“ ist mittlerweile im
Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige und im
Akademien-Studiengesetz verankert (und wird auch tatsächlich durchgeführt,
wobei für Lehrer an Schulen für Berufstätige bezüglich der Abgeltung
bescheidmäßige Erledigungen auf Grund des § 6 des
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes bestehen).
In den Bereichen, in denen der Einsatz von
Lehrbeauftragten vorgesehen ist, soll mit dem gegenständlichen
Gesetzesbeschluss des Nationalrates ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für
die Vergütung der Tätigkeit der Lehrbeauftragten bei Einbeziehung von Formen
des Fernunterrichtes bzw. Fernstudiums geschaffen werden.
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Mag.
Bernhard Baier Josef
Saller
Berichterstatter Vorsitzender