7103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geändert wird

Der „Fernunterricht“ wurde zunächst an Österreichs Schulen für Berufstätige eingeführt. Der Begriff „Fernunterricht“ bzw. „Formen des Fernunterrichtes“ ist mittlerweile im Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige und im Akademien-Studiengesetz verankert (und wird auch tatsächlich durchgeführt, wobei für Lehrer an Schulen für Berufstätige bezüglich der Abgeltung bescheidmäßige Erledigungen auf Grund des § 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes bestehen).

In den Bereichen, in denen der Einsatz von Lehrbeauftragten vorgesehen ist, soll mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Tätigkeit der Lehrbeauftragten bei Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes bzw. Fernstudiums geschaffen werden.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Mag. Bernhard Baier            Josef Saller

       Berichterstatter           Vorsitzender