7104 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Akademien-Studiengesetz 1999 geändert wird

Die „Lehramtsausbildungen“ herkömmlicher Art (vor Inkrafttreten des AStG) berechtigen nicht zur Führung des Diplomgrades „Diplompädagoge (Dipl.-Päd.)“, obwohl in der Dauer der Ausbildung und in der Lehrbefugnis selbst keine Einschränkungen bestehen. Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat zum Ziel und Inhalt, eine Möglichkeit der Verleihung des Diplomgrades bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der sechssemestrigen Lehramtsausbildung zu schaffen. Die vorgesehene Regelung fällt nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird keine Kostenauswirkungen nach sich ziehen.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Herta Wimmler          Josef Saller

    Berichterstatterin           Vorsitzender