7126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

 

 

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2005 gemäß § 9 LWG (III-263-BR/2004 d.B.)

 

Die Erhaltung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Mehrfachfunktionen (Ernährung, nachwachsende Rohstoffe, Kulturlandschaft, Dienstleistungen) ist ein zentrales agrarpolitisches Ziel der Bundesregierung. Die Bereitstellung und Absicherung der für dieses Ziel benötigten Mittel ist dabei ein zentrales Anliegen. Die agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht 2004 sind für die Maßnahmen gem. § 9 Abs. 2 LWG im Jahre 2005 eine wichtige Basis. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Der Agrarsektor sichert Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Land- und Forstwirtschaft investierte 2003 insgesamt 6,02 Mrd. Euro, davon kamen der Industrie und dem Gewerbe 3,01 Mrd. Euro zu Gute. Die Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2005 ist eine große Herausforderung für die öffentliche Hand und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Für die Betriebe ergeben sich neue Rahmenbedingungen, die in vielfältiger Weise genutzt werden können, aber auch die administrative Abwicklung ist durch diese Reform herausgefordert.

 

Die vorliegenden Maßnahmen für 2005 und deren budgetäre Dotierung bildet die Basis zur Existenzsicherung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft.

 

Der Bericht gliedert sich in

o     Präambel

o     Die Situation der Land- und Forstwirtschaft

o     Umsetzung der GAP-Reform 2003

o     Empfehlungen der § 7-Kommission

o     Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2004

o     Zusammenfassung

 

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2004 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2005 gemäß § 9 LWG (III-263-BR/2004 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2004 10 06

 

 

              Johann Höfinger                                                              Ing. Hermann Haller

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender